Medizinethiker zum Embryonenschutzgesetz „Der Bundestag scheut die schwierige Debatte“

Jochen Taupitz, Experte für Medizinrecht und -ethik, fordert eine gesetzliche Neuregelung des Embryonenschutzes in Deutschland. Foto: privat

Veraltet und widersprüchlich sei die Rechtslage, die in Deutschland die Fortpflanzungsmedizin regelt, sagt der Mannheimer Jurist Jochen Taupitz. Dass etwa die Eizellspende verboten, während die Samenspende des Mannes erlaubt ist, sei nicht angemessen.

Berlin - Bei der Fortpflanzungsmedizin steht ein ganzes Bündel von ethischen Fragen im Raum. Das führe dazu, dass die Politik die Diskussion um die nötigen Neuregelungen aussitzt, beobachtet der Jurist Jochen Taupitz.

 

Herr Taupitz, die Stellungnahme der Leopoldina zeigt, dass die Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin und der rechtliche Rahmen auseinanderklaffen. Warum geht der Bundestag keine Reform des Embryonenschutzgesetzes an?

Die Abgeordneten scheuen die vielen ethischen und fraglos schwierigen Debatten, die dabei nötig wären. Daraus lässt sich eben kein politischer und schon gar kein parteitaktischer Gewinn erzielen.

Der Bundestag hat sich doch schon öfter ethischen Fragen gewidmet – sei es bei der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs oder bei der Sterbehilfe. Warum zögert er beim Embryonenschutzgesetz?

Bisher ging es immer um einzelne ethische Fragen. Bei der Fortpflanzungsmedizin steht aber ein ganzes Bündel im Raum. Wer es etwa gut fände, wenn die Eizellspende erlaubt wäre, die Leihmutterschaft aber strikt ablehnt, weiß nicht, was am Ende herauskommt. Es kann ja sein, dass eine Mehrheit billigt, was er ablehnt, zugleich aber ablehnt, was er sich wünscht. Weil der Ausgang der Beratung offen ist, ist es wohl manchen lieber, den politischen Prozess gar nicht erst zu beginnen. Auch wenn das für die Betroffenen fraglos die schlechteste Lösung ist.

Es gibt aber auch keinen Druck aus der Gesellschaft, das Gesetz zu novellieren. Wie erklären Sie sich das?

Nach wie vor gibt es ein Schamgefühl, öffentlich darüber zu sprechen, dass ein Paar auf natürlichem Weg nicht Eltern werden kann . Und die Fortpflanzungsmediziner treten auch nicht couragiert auf, weil sie fürchten, dass ihnen bloßes Gewinnstreben unterstellt wird. Dabei würden sie sogar weniger Umsatz machen, wenn beispielsweise der so genannte Elective Single Embryo Transfer erlaubt würde. (Anm. der Red.: Bei dieser Methode wird aus einer größeren Zahl von Embryonen nur derjenige mit der größten Entwicklungsfähigkeit ausgewählt.)

Die Eizellspende ist verboten, während die Samenspende des Mannes erlaubt ist. Wie ist das zu rechtfertigen?

Fraglos geht die Eizellspende für eine Frau mit Risiken einher, weil sie hormonell stimuliert wird, um Eizellen gewinnen zu können. Auch entsteht dann eine gespaltene Mutterschaft: Eine genetisch fremde Frau trägt das Kind aus. All das gibt es bei der Samenspende nicht. Sind aber die Unterschiede groß genug, um das eine zu erlauben und das andere zu verbieten? Ich finde nein.

Das umstrittenste Thema ist die Leihmutterschaft. Wäre es nicht - pragmatisch gesprochen – klüger gewesen, sie in der Stellungnahme nicht anzusprechen?

Dann hätte man uns zu Recht gefragt, warum wir ausgerechnet zum schwierigsten Punkt nichts sagen. Wir geben aber keine Empfehlung ab, sondern legen nur die Fakten auf den Tisch. Nur an einem Punkt kommen wir zu einer Forderung. Die Kinder, die andernorts von einer Leihmutter geboren wurden und in Deutschland aufwachsen, sollen einen anerkannten Status haben. Das heißt, sie sollten rechtlich als Kind ihrer Wunscheltern gelten, weil davon wichtige Fragen wie das Sorgerecht oder die Staatsangehörigkeit abhängen.

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