Medizinkonzept Böblingen/Calw Klage bremst die Klinik-Pläne vorerst aus

Die Klinikfusion kann derzeit nicht umgesetzt werden. Foto: /Thomas Bischof

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einem Eilantrag gegen die Beschlüsse des Kreistags Calw zur Klinikfusion stattgegeben. Was die Landräte sagen – und wie es jetzt weitergehen könnte.

Eigentlich war die Entscheidung für das Medizinkonzept 2030 und für die Fusion der Klinikgesellschaften Calw und Böblingen bereits in trockenen Tüchern. Doch nun verzögern sich die Pläne. Der Grund: der Calwer Arzt Eberhard Bantel, Mitglied des Kreistags sowie des Aufsichtsrats der Kreiskliniken Calw gGmbH, hat beim Verwaltungsgericht Karlsruhe Klage eingereicht mit dem Ziel, die beiden Beschlüsse des Calwer Kreistags vom 18. Dezember zur Klinikfusion aufheben zu lassen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat Bantels Eilantrag nun stattgegeben. Damit dürfen die Beschlüsse bis zu einer etwaigen Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren vorerst nicht umgesetzt werden.

 

Die beiden Kreistagsgremien der Landkreise Böblingen und Calw hatten in ihren Sitzungen der Umsetzung der Medizinkonzeption 2030 mehrheitlich zugestimmt. Diese beinhaltet unter anderem, dass das Herrenberger Krankenhaus seinen Status als Klinik verliert und die Geburtsstationen von Herrenberg und Calw nach Nagold verlegt werden. Zudem fassten die Gremien einen weiteren Beschluss zur geplanten Fusion der bisher drei Krankenhausgesellschaften in eine, den Klinikverbund Südwest.

Bantel bemängelt, er sei nicht ausreichend informiert worden

Bereits in der Calwer Kreistagssitzung vom 18. Dezember hatte Bantel bemängelt, dass sich das Gremium nicht ausreichend auf die Thematik hätte vorbereiten können, da es die umfangreichen Unterlagen nur fünf Tage vor der Sitzung – und nicht wie in der Kreistagsordnung vorgeschrieben sieben Tage vorher – erhalten habe. Anträge, die beiden Punkte von der Tagesordnung zu nehmen, fanden damals keine Mehrheit.

Beschlüsse dürfen vorerst nicht umgesetzt werden

Nun hat der Calwer Arzt mit Unterstützung der Bürgerinitiative Gesundheitsversorgung Kreis Calw eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht. Mit Erfolg. Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat dem Eilantrag entsprochen. Nach vorläufiger Prüfung sei der Antragsteller durch die zu kurze Vorbereitungszeit in seinem Recht auf freie Mandatsausübung als Kreisrat verletzt worden. Der Fehler bei der Einberufung des Kreistags führe zur Rechtswidrigkeit der Beschlüsse, lautet die Begründung der Richter.

Allerdings wies das Gericht auch darauf hin, dass nicht bis zur Hauptverhandlung abgewartet werden müsse. Die betreffenden Tagesordnungspunkte könnten demnach in einer Sitzung des Calwer Kreistags, bei einer rechtzeitigen Zustellung der Unterlagen, erneut beschlossen werden, so Matthias Burs, der Pressesprecher des Verwaltungsgericht Karlsruhe, auf Anfrage.

Landrat will keine Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss einlegen

Für den Calwer Landrat Helmut Riegger kam die Entscheidung überraschend. „Angesichts der monatelangen intensiven Beratungen in der Öffentlichkeit und in den Gremien sind wir der Auffassung, dass der Kreistag am 18. Dezember vollumfassend über beide Themen informiert war“, so Riegger. Um in der Umsetzung der Beschlüsse weiter voran zu kommen, halte er nichts davon, eine Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen oder das Hauptsacheverfahren abzuwarten, heißt es in einer Stellungnahme des Landkreises.

„Wir werden dem Kreistag nun sehr rasch die Unterlagen zur Medizinkonzeption 2030 und zur Fusion der Klinikgesellschaften vorlegen, sodass wir Ende Februar oder Anfang März im Kreistag die notwendigen Beschlüsse fassen können“, so Riegger.

Auch der Böblinger Landrat Roland Bernhard begrüßt die geplante zeitnahe, erneute Beschlussfassung des Kreistags, um den formalen Fehler zu beheben. Damit werde es weder im Fusionsprozess noch bei der Medizinkonzeption zu wesentlichen Verzögerungen kommen, meint Bernhard. Derzeit liefen die Vorbereitungen, um die Klinikfusion – wenn der Formfehler geheilt sei – rückwirkend zum 1. Januar rechtskonform umzusetzen.

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