WhatsApp hat seine Nutzungsbedingungen wieder einmal angepasst. Was sich bei dem beliebten Messenger ändert – und was Nutzer beachten sollten.

Es ist die beliebteste Chat-App in Deutschland: WhatsApp. Der Messenger-Dienst des US-Großkonzerns Meta zählt in Deutschland rund 50 Millionen Nutzer. Um die App zu optimieren, werden immer wieder Updates durchgeführt – Ende März wurde beispielsweise die Funktion eingeführt, Sprachnachrichten in Texte umzuwandeln. Das neueste Update ist jedoch nicht freiwillig.

 

WhatsApp jetzt schon ab 13 Jahren erlaubt

Wegen neuer EU-Vorschriften hat Meta seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien für WhatsApp geändert. Das hat das Unternehmen auf seiner FAQ-Website bekannt gegeben. Aufgrund der Vorschrift wird „Das Mindestalter für die Nutzung von WhatsApp in der Europäischen Region wird von 16 auf 13 Jahre geändert“. Dieser Schritt soll dazu dienen „ein einheitliches Mindestalter für WhatsApp weltweit zu gewährleisten“, heißt es auf der Webseite.

Das Versenden von Nachrichten zwischen Whatsapp und unterstützten Apps von Drittanbietern, wie zum Beispiel Messenger-Apps von Konkurrenten, wird auch bald möglich sein. Dies entspricht ebenfalls den EU-Vorschriften. Darüber hinaus bietet WhatsApp klarere Definitionen für die neuen Möglichkeiten, mit denen unangemessene Inhalte an den Betreiber gemeldet werden können.

Änderung löst Proteste aus

In Großbritannien sorgte die Änderung des Mindestalters für Proteste. Die britische Kampagnengruppe „Smartphone Free Childhood“ sagte, der Schritt stehe „im Widerspruch zu den wachsenden nationalen Forderungen, dass die großen Technologieunternehmen mehr für den Schutz unserer Kinder tun“.

Das neue Mindestalter vermittle die Botschaft, dass die App für Kinder sicher ist. „Aber Lehrer, Eltern und Experten sagen etwas ganz anderes. Als Gemeinschaft haben wir es satt, dass die Tech-Giganten die Profite ihrer Aktionäre über den Schutz unserer Kinder stellen“, heißt es in einem Artikel der britischen Tageszeitung „The Guardian“.

Die Änderungen wurden im Februar angekündigt und sind am 11. April in Kraft getreten. Zustimmen mussten die Nutzer nicht.