Bondorf/Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft hat einen 21-jährigen Bondorfer wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags angeklagt. Nach den Ermittlungen soll der damals 20-Jährige in einer Julinacht 2021 gegen 3.20 Uhr nach einem zunächst verbalen, später auch tätlichen Streit unvermittelt dreimal auf einen damals 21-Jährigen eingestochen haben. Ein Stich sei in den oberen Brustbereich gegangen, zwei in den unteren. Das Opfer sei noch in der Nacht in der Universitätsklinik Tübingen versorgt worden und musste knapp eine Woche stationär behandelt werden.
Am zweiten Tag im Prozess am Landgericht Stuttgart gegen den heute 21-Jährigen aus Bondorf haben Partygäste wenig Licht in den genauen Tatablauf bringen können. „Ich war ziemlich besoffen“, räumte ein 19-Jähriger im Zeugenstand unumwunden ein. Er habe mehrere Jacky Cola intus gehabt, die er teilweise schon vor der Party zu sich genommen hatte. Er habe gesehen, dass sich zwei Jugendliche geprügelt hätten und einer den anderen im Schwitzkasten gehabt habe. Er und ein Bekannter hätten die beiden dann auseinander gebracht, da habe er erst festgestellt, dass einer sein Cousin sei. Dass es zu einer Messerstecherei gekommen sei, habe er erst später über Facebook erfahren.
Vermeintlicher Witz führt zu handfestem Streit
Eine 19-Jährige erzählte, sie habe an dem Abend das spätere Opfer kennen gelernt und sei ihm näher gekommen. Auf dem Weg zu Bekannten seien sie dann dem Angeklagten vor einer Brücke begegnet, der sie mit einem vermeintlichen Witz provoziert habe. Ihr neuer Bekannter sei dann dazwischen gegangen, dann sei es zu einer Schlägerei auf der Wiese gekommen. Wegen der schlechten Lichtverhältnisse nachts um 3 Uhr habe sie nicht viel mitgekriegt.
Verteidiger und Anwältin stellen Schwitzkasten-Szene- im Gerichtssaal nach
Sie habe nur gesehen, dass einer im Schwitzkasten des anderen gewesen sei und sei dann weggelaufen. „Bei so was bin ich komplett raus“, stellte die 19-Jährige klar. Viel erhellender wurde ihre Aussage auch nicht, als Verteidiger Markus Bessler und Anwältin Julia Mende, die Vertreterin der Nebenklage – wie Faber und Bönisch aus dem Dortmunder „Tatort“-TV-Krimi – die Schwitzkasten-Szene im Gerichtssaal nachzustellen versuchten.
Am ersten Prozesstag hatte der Bondorfer die Tat über seinen Anwalt Markus Bessler eingeräumt. Er sei dem späteren Opfer und dessen Bekannter auf der Party zufällig begegnet. Nach einem verunglückten Witz habe er sich in leicht angetrunkenem Zustand auf eine Diskussion eingelassen. Der Junge und er seien aufeinander zugegangen und hätten sich mit der Brust berührt. Der 21-Jährige habe ihm auf den Kopf geschlagen, er habe zurückschlagen wollen, sei dann aber in den Schwitzkasten genommen worden.
In Panik ein Messer aus dem Kapuzenpulli gezogen
Er sei dann in Panik geraten, habe ein Messer aus seinem Kapuzenpulli gezogen, die Klinge aufgeklappt und zugestochen, was er sehr bedauere. Sie seien beide zu Boden gegangen und hätten weiter gerauft, bis zwei andere Partygäste sie getrennt hätten. Er sei dann nach Hause gegangen im Bewusstsein, einen Fehler gemacht zu haben.
Der Angeklagte hatte sich zweieinhalb Wochen später selbst bei der Polizei gestellt, nachdem er erfahren hatte, dass ein unbekannter Täter wegen des Vorfalls im Naturfreundehaus gesucht werde. Seit Ende Juli sitzt er in Untersuchungshaft.
Der Prozess wird am 26. Januar fortgesetzt, das Urteil soll am 16. Februar verkündet werden.