Betriebe in bestimmten Regionen des Landes müssen künftig ihre Arbeitsplätze auf das radioaktive Gas aus dem Untergrund untersuchen. Wo das sein wird, ist noch nicht klar. Und Privatleute? Die sollen freiwillig aktiv werden.

Stuttgart - Radon in Innenräumen gilt nach dem Rauchen als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Die Bundesregierung begegnet dieser Gesundheitsgefahr mit neuen Regelungen, die alle Arbeitgeber in bestimmten, im Detail noch festzulegenden Regionen zu Kontrollmessungen an den Arbeitsplätzen verpflichten. Baden-Württemberg ist betroffen, wenn auch nicht so stark wie Bayern und besonders Sachsen. An diesem Freitag befindet der Bundesrat über die Durchführungsverordnung zum neuen Strahlenschutzgesetz, das Ende des Jahres in Kraft tritt.

 

Für Privatleute gilt anders als für Betriebe keine Kontrollpflicht, doch sind sie aufgefordert, freiwillig Radonmessungen vorzunehmen. Denn auch in Regionen mit geringer Radonbelastung kann je nach Zustand der Bodenabdichtung eines Wohnhauses eine erhöhten Radonkonzentration auftreten. Umweltminister Franz Untersteller rät: „Radon kann in Gebäuden überall vorkommen, insbesondere im Keller- und Erdgeschoss. Wer ganz sicher sein will, dass der Referenzwert eingehalten wird, dem empfehle ich Messungen.“

Gefahr durch undichte Bodenplatten und löchrige Fugen

Die Messergebnisse dürfen einen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht überschreiten. Das ist der nach europäischen Recht maximal zulässige Wert, den Deutschland in das neue Strahlenschutzgesetz übernommen hat. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt einen Referenzwert von 100 Becquerel pro Kubikmeter Innenraumluft. Denn schon bei diesem Wert, so Alexander Eisenwiener vom Landesumweltministerium, ist statistisch ein höheres Gesundheitsrisiko zu beobachten. Das zeigten Gesundheitsstudien. Das Gas gelangt über undichte Bodenplatten, löchrige Fugen, Risse in den Kellerwänden oder auch über Rohrleitungen in die Wohnräume. Je höher das Stockwerk, desto weniger Radon – so lautet die Faustregel.

Nach der vorläufigen Schätzung der Bundesregierung könnten in Baden-Württemberg zehn Prozent der Gemeinden von der Kontrollpflicht für Arbeitgeber betroffen sein. Die Kriterien werden erst noch festgelegt - je nach Radonbelastung aus dem Untergrund. Die Abgrenzung der Kontrollgebiete erfolgt nach Landkreisen, wobei voraussichtlich einzelne Gemeinden hinein- oder herausgenommen werden können. In diesen Gebieten sind sämtliche Arbeitsplätze im Erdgeschoss und in den Untergeschossen auf die Radonkonzentration zu untersuchen – egal ob Fabrikhalle, Supermarkt, Verwaltung oder Friseurgeschäft.

Ergeben die Messungen mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, müssen die Betriebe Abhilfe schaffen - und deren Erfolg mit weiteren Messungen nachweisen. Diese sind relativ einfach zu bewerkstelligen. Radon lässt sich mittels einer Messdose, die über einen Zeitraum von einem Jahr in den betreffenden Räumen ausgelegt wird, zuverlässig nachweisen.

– Die Wahrheit liegt in der Dose