Schlappe für Michael Ballweg und seine Anwälte: Der „Querdenken“-Initiator bleibt weiter in Untersuchungshaft. Wie rechtfertigt das Oberlandesgericht Stuttgart diese Entscheidung?

Auch nach mehr als einem halben Jahr bleibt „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg in Untersuchungshaft. Wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte, ordnete das Oberlandesgericht Stuttgart die Fortdauer an. Nach der aktuellen Sach- und Beweislage sei der Beschuldigte bei bestehender Fluchtgefahr weiterhin des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Auch habe die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen seit der Festnahme am 29. Juni vergangenen Jahres „durchweg mit der gebotenen Beschleunigung zügig geführt“.

 

Ballwegs Anwälte hatten mehrfach vergeblich auf ein Ende der U-Haft gepocht und zuletzt damit argumentiert, dass die Fortdauer über sechs Monate hinaus laut Strafprozessordnung nur ausnahmsweise möglich sei. Die strikten Vorgaben dafür seien aus ihrer Sicht nicht erfüllt.

Jurist Alexander Christ spricht von „Freiheitsberaubung“

Als Sprecher des Anwaltsteams hatte Jurist Alexander Christ eine „Freiheitsberaubung“ seines Mandanten kritisiert.

Bei einer Durchsuchung Ende Juni vergangenen Jahres hatten sich laut Behörden-Angaben konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ballweg sich ins Ausland absetzen wollte. Nach damaligen Angaben aus Justizkreisen bestand der Verdacht des Betruges in Höhe von rund 640 000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430 000 Euro.

Mittlerweile geht die Staatsanwaltschaft nur noch von einer versuchten Tat aus. Welche neuen Erkenntnisse dazu führten, hatte eine Sprecherin Ende Dezember nicht im Detail erläutert. Wann die Anklagebehörde die Ermittlungen abschließt, war noch offen.

Weitere Haftprüfung in drei Monaten

Auch die Entscheidung des ersten Strafsenats des Oberlandesgerichts von Montag fußt auf dem Mitte November angepassten Haftbefehl, wie die Gerichtssprecherin erläuterte. Eine weitere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht findet demzufolge in drei Monaten statt, wenn bis dahin nicht eine Hauptverhandlung begonnen hat oder der Haftbefehl aus anderen Gründen bis dahin nicht aufgehoben worden ist.

Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.

Bei Kundgebungen vor dem Gefängnis in Stuttgart-Stammheim hatten Hunderte Menschen die Freilassung Ballwegs gefordert.