Mietwohnungen in Stuttgart Gibt es 15 Prozent der Heizkosten zurück?

Mieterinnen und Mieter sollten ihre Betriebskosten im Blick haben – es könnte sich lohnen. Foto: imago/Panthermedia

Die Mieter zahlreicher großer Wohnungsunternehmen bekommen in diesen Wochen ihre Betriebskostenabrechnungen. Laut Mieterinitiativen gilt es, diese genau zu prüfen – denn nicht überall seien die längst vorgeschriebenen Wärmemengenzähler verbaut.

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Wärmemengenzähler. Ein sperriger Begriff, wie er gut zu einem Konstrukt wie der „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten“ passt. Dinge, mit denen sich viele Mieterinnen und Mieter noch nie beschäftigt haben. Und doch könnte sich das lohnen. Denn seit 2014 ist laut Verordnung vorgeschrieben, dass in Häusern mit Zentralheizung ein solcher Zähler eingebaut sein muss, um die Energie zu erfassen, die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfällt. Zwar gibt es laut Verordnung Fälle, in denen man den Wert weiterhin mit einer Formel berechnen darf. Doch laut Stuttgarter Mieterinitiativen sind die eine absolute Ausnahme.

 

„Wir haben festgestellt, dass sowohl die Vonovia als auch die SWSG in einigen, wenn nicht sogar in vielen Häusern diese Wärmemengenzähler nicht eingebaut haben“, sagt Ursel Beck von den entsprechenden Mieterinitiativen. Bei der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG), einer Tochter der Stadt, habe man Kenntnis von solchen Fällen etwa im Lauchhau, im Osten und in Gablenberg. Bei Deutschlands größtem Wohnungsunternehmen Vonovia kenne man Häuser in Vaihingen, auf die das ebenfalls zutreffe.

Zehntausende Haushalte in Stuttgart betroffen?

„Wir gehen davon aus, dass viel mehr Mieter davon betroffen sind als bekannt“, sagt Ursel Beck. Die meisten Mieter wüssten von dieser Regelung gar nichts. Ihnen stehe in diesem Fall eine Rückerstattung in Höhe von 15 Prozent der Kosten für Heizung und Warmwasser zu. Dazu gebe es inzwischen auch ein höchstrichterliches Urteil vom Bundesgerichtshof. „Das betrifft insgesamt sicher Zehntausende Haushalte in Stuttgart. Hier geht es je nach Verbrauch um bis zu einige Hundert Euro“, glaubt man bei den Initiativen.

Einige große Anbieter wie die SWSG haben inzwischen in Einzelfällen diese 15 Prozent erstattet – wenn die Betroffenen von sich aus tätig geworden sind. „Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ komme man den Mieterinnen und Mietern entgegen und schreibe 15 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten gut, heißt es in mehreren Schreiben der SWSG. Gerichtsurteile gibt es indes gegen das Tochterunternehmen der Stadt noch nicht. Bei den Initiativen vermutet man, dass das nur deshalb so sei, weil bei Forderungen der Mieter Geld zurückerstattet werde und deshalb noch niemand geklagt hat – anders als gegen die Vonovia, wo es ein entsprechendes Urteil vom Amtsgericht Bad Cannstatt gibt.

Bei den großen Anbietern spricht man von wenigen Einzelfällen. „Unsere Heizkostenabrechnungen werden auf Grundlage der Heizkostenverordnung erstellt. Dabei erfolgt die Aufteilung der Kosten der Warmwasseraufbereitung und der Beheizung in der Regel aufgrund erfasster Werte eines zentralen Warmwasser-Wärmemengenzählers“, sagt SWSG-Sprecherin Saskia Bodemer-Stachelski. In Objekten, in denen kein entsprechender Wärmemengenzähler eingebaut werden könne, erfolge die Kostenaufteilung mittels Formel, die für solche Fälle in der Heizkostenverordnung definiert sei.

Gutschriften für einzelne Betroffene

Bei der SWSG räumt man allerdings Fehler ein. „Bei zwei Abrechnungseinheiten erfolgte die Aufteilung der Heiz- und Warmwasserkosten zuletzt nach Formel, obwohl sie mittels Wärmemengenzähler hätte erfolgen müssen“, so die Sprecherin. Die betreffenden Bewohner erhielten eine entsprechende Gutschrift. „Die Anlagen beider Einheiten verfügen, wie alle auszustattenden Einheiten der SWSG, über die vorgeschriebenen Wärmemengenzähler.“

Auch bei Vonovia spricht man von kulanten Regelungen. „Die allermeisten, also rund drei Viertel unserer rund 4500 Wohnungen in Stuttgart, haben eine dezentrale Warmwasserversorgung. Da gibt es keine Wärmemengenzähler“, sagt Sprecher Olaf Frei. Nur wenige Objekte hätten eine zentrale Warmwasserversorgung. „Sollte dort kein Wärmemengenzähler verbaut sein, finden wir bis zum Einbau eine Regelung mit Abschlagszahlung, wenn sich die Mieter an uns wenden“, so der Unternehmenssprecher.

Auf jeden Fall scheint festzustehen: Es lohnt sich, zu überprüfen, ob die Regelung im eigenen Wohnhaus umgesetzt ist.

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