Millionenforderung des Landes Prozess um Masken geht in neue Runde

Oberster Masken-Beschaffer: Sozialminister Manfred Lucha, Grüne Foto: imago images/foto2press/Oliver Zimmermann / foto2press via www.imago-images.de

Sechs Millionen Euro verlangt das Sozialministerium wegen Mängeln von einem Lieferanten von Corona-Schutzmasken. In erster Instanz hat es vor Gericht verloren – und prozessiert weiter.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Die Corona-Pandemie ist inzwischen Vergangenheit, doch sie beschäftigt in Baden-Württemberg noch immer die Justiz. Ein Rechtsstreit um angeblich mangelhafte Schutzmasken zwischen dem baden-württembergischen Sozialministerium und einer Nürtinger Firma für Spezialtextilien geht jetzt in die zweite Instanz. Nach einer Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart hat das Ressort von Manfred Lucha (Grüne) Berufung eingelegt, wie ein Sprecher bestätigte. Beim Oberlandesgericht hofft es seine Forderung nach Rückzahlung von gut sechs Millionen Euro doch noch durchzusetzen.

 

In dem Verfahren geht es um den Kauf von 1,8 Millionen Atemschutzmasken in einer frühen Phase der Pandemie, als diese noch knapp und entsprechend teuer waren. Nach Ansicht des Landes waren die gelieferten Masken teilweise mangelhaft, da sie nicht die verlangte Filterwirkung einhielten; dies hätten stichprobenartige Tests der Dekra ergeben. Daher verlangte das Ministerium einen Teilbetrag des Kaufpreises zurück. Die beklagte Firma bestritt die Mängel dagegen.

Rüge wegen Ermittlungen zurückgestellt

Vor dem Landgericht wurde die Klage im Januar abgewiesen. Die Begründung der Kammer: das Land hätte unverzüglich eine Mangelrüge erheben müssen, was jedoch nicht rechtzeitig erfolgt sei. Das Ministerium hatte die Rüge bewusst zurückgestellt, weil nach einer Strafanzeige Ermittlungen gegen den Maskenhersteller bei einer bayerischen Staatsanwaltschaft liefen; deren Ergebnis wolle man abwarten. Das Verfahren wurde später eingestellt, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gebe. Für die Kammer rechtfertigten die Strafermittlungen es jedoch nicht, die Mangelrüge aufzuschieben.

In der Verhandlung hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass es angesichts von Ausgaben von einer Milliarde Euro für Schutzmittel um einen überschaubaren Betrag gehe. Die beklagte Firma betonte dagegen, für sie sei die Millionenforderung viel Geld. Ein von der Kammer angeregter Vergleich, nach der das Land nur ein Fünftel der geforderten Summe erhalten solle, war nicht zustande gekommen. Die Anwaltskosten des Landes in dem Verfahren bezifferte das Ministerium auf bisher 68 000 Euro.

Etliche Verfahren um Corona-Verordnungen

Im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzgütern sei noch ein weiteres Verfahren anhängig; Näheres dazu wurde nicht mitgeteilt. In ersten derartigen Verfahren war das Land von einem Lieferanten auf 1,1 Millionen Euro verklagt worden, die es wegen mangelhafter Masken verweigert hatte. Am Ende wurden dem Kläger knapp 2900 Euro zugesprochen.

Im Zusammenhang mit der Pandemie sind laut dem Sprecher noch 28 Normenkontrollverfahren gegen Corona-Verordnungen beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim anhängig. In allen bereits entschiedenen Fällen habe das Land gewonnen. Auch die Zivilgerichtsverfahren, in denen auf Entschädigung wegen Betriebsschließungen geklagt wurde, seien zu Gunsten des Landes entschieden worden; vier seien noch bei verschiedenen Instanzen anhängig. Hinzu kämen mehr als 100 Klagen wegen Verdienstausfalls infolge von Corona; da die Frist dafür erst in einem Jahr ende, kämen noch zahlreiche hinzu.

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