Nun ist das Urteil rechtskräftig: Das Erzbistum Köln muss Schmerzensgeld an ein Opfer sexualisierter Gewalt zahlen. Die Gerichtsentscheidung ist in Deutschland bisher einmalig.

Das Erzbistum Köln muss einem Missbrauchsbetroffenen 300 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ein entsprechendes Urteil vom 13. Juni sei rechtskräftig, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Köln am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur. Innerhalb einer einmonatigen Frist nach Zustellung des schriftlichen Urteils seien keine Rechtsmittel eingelegt worden.

 

Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht einem Opfer von sexualisierter Gewalt in der Kirche einen Anspruch auf Schmerzensgeld zubilligt. Geklagt hatte der ehemalige Messdiener Georg Menne, der einem inzwischen gestorbenen Priester vorwirft, ihn in den 1970er Jahren mehrere hundert Male missbraucht zu haben.