Ein Gericht hat einem ehemaligen Messdiener im Erzbistum Köln 300 000 Euro zugesprochen – weit mehr als Missbrauchsopfer im kirchlichen Kontext bisher erhielten. Für Detlev Zander ist das ein Signal. Er fordert: Auch die EKD und die Brüdergemeinde Korntal müssten für die Folgen ihrer Taten aufkommen.
Herr Zander, ein Schuldbekenntnis und Kunst, die an das Geschehen erinnert: War es das jetzt mit Aufklärung und Aufarbeitung des Missbrauchsskandals aus Ihrer Sicht?
Mit der Aufstellung der Stele fängt es für mich erst an. Ich kann nur an etwas erinnern, wenn ich etwas aufgearbeitet habe und die Betroffenen finanziell so entschädigt habe, dass sie noch ein würdevolles Leben haben können. Das ist kein Abschluss, wir fangen neu an.
Inwiefern?
Ich fordere, die einzelnen Fälle erneut anzuschauen. Es sollen ja Aufarbeitungskommissionen entstehen, auch in Württemberg, gemeinsam mit der Diakonie. Die Kinderheime haben ja zur Diakonie Württemberg gehört. Daher ist es für mich plausibel, dass man die Fälle in dieser Kommission nochmals anschaut. Zudem hat sich die Brüdergemeinde an die Empfehlungen der Diakonie zu halten, sodass eine Entschädigung in Württemberg genauso bezahlt wird wie etwa in Hamburg.
Wie ist das Thema Entschädigung bisher geregelt?
Jede Landeskirche macht es anders. Die Württemberger zahlen einen Sockelbetrag von 15 000 Euro jedem und darüber hinaus eine individuelle Anerkennung bis zu rund 10 000 Euro.
Was bedeutet das?
Das Beteiligungsforum hat vorgeschlagen, dass man jene Fälle von Betroffenen anschaut, die schwerste sexualisierte Gewalt erfahren haben und so geschädigt sind, dass sie nach dem Opferentschädigungsgesetz anerkannt sind. Zudem muss man sich die Biografie anschauen, daraus ergibt sich die individuelle Zahlung.
In der katholischen Kirche hat ein ehemaliger Messdiener das Erzbistum Köln wegen Missbrauchs verklagt. Er bekommt 300 000 Euro.
Mit dem Urteil sendete das Kölner Landgericht ein Signal an Kirche und Betroffene. Wir Betroffene haben uns festgelegt auf einen Grundsockel von 20 000 Euro plus individuelle Zahlungen. Die Brüdergemeinde hatte von sich aus grundsätzlich 5000 Euro gezahlt. Sie hielt sich damals an die Evangelische Landeskirche Württemberg.
Wie wollen Sie die Brüdergemeinde davon überzeugen, sich abermals finanziell zu engagieren?
Sie wird sich beteiligen müssen. Sie ist Mitglied im Diakonischen Werk, das die Empfehlungen gibt. Die Brüdergemeinde gehört nicht der Landeskirche an, aber der Diakonie Württemberg und damit der Diakonie Deutschland. Sie kann nicht Nein sagen.
Im November wird die EKD-Synode darüber befinden. Sie wird also im Sinne der Betroffenen entscheiden?
Ja, viele Landeskirchen machen es schon, nur die Württemberger nicht und ein paar kleinere Landeskirchen. Wir haben diskutiert, was wir mit kleineren Landeskirchen machen, die sich das nicht leisten könnten. Früher habe ich gesagt, das ist mir egal, dann gehen sie eben bankrott. Heute sage ich das nicht mehr. Dann muss man einen Weg finden. Den Weg muss auch die Brüdergemeinde gemeinsam mit den Betroffenen gehen.
Wie stellen sich die Betroffenen das nochmalige Prüfen der Fälle vor, muss der Betroffene seine Geschichte erneut erzählen?
Für den Sockelbetrag nicht. Das geht automatisch. Die Aufklärer und die Brüdergemeinde haben einen Riesenfehler gemacht, denn alle Akten von uns sind im landeskirchlichen Archiv. Sie sind jetzt erst einmal 30 Jahre dicht, aber es wird sicher einen Weg geben, sie zu reaktivieren. Für die individuelle Leistung muss man sie sich nochmals genau anschauen. Vieles steht aber in den Akten nicht drin. Es gab Gespräche zwischen Aufklärerin und Betroffenen, die dauerten 20 Minuten. Für die individuelle Leistung muss man sich die Biografie anschauen.
Es geht dabei ausschließlich um sexualisierte Gewalt. Wer bestimmt die Höhe der individuellen Leistung?
Geplant sind unabhängige Aufarbeitungskommissionen innerhalb der Landeskirche, die erst gegründet werden müssen. Die Besetzung wird öffentlich gemacht. Ziel ist es, im Kontext der Anerkennungszahlungen Standards zu erzielen, damit es landesweit keine Unterschiede gibt.
Was bedeutet das für den Einzelnen?
Die Institution verpflichtet sich, den Sockelbetrag zu bezahlen. Max Müller wird angeschrieben. Wenn er nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) anerkannt ist, muss er nicht mehr machen, als den OEG-Bescheid einzusenden. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der Staat mehr bezahlt als die Täterorganisation. Aus Korntal betrifft das fünf.
Beim OEG geht es um die Spätfolgen.
Ja, allein um die Spätfolgen der erlittenen Gewalt. Die Kirche hat bisher immer nur das Leid anerkannt, nicht die Spätfolgen. Dass die Diakonie der Brüdergemeinde davor Angst hat, kann ich nachvollziehen. Ich bekomme jeden Monat 2800 Euro Monat vom OEG plus meine Rente, bis zum Tod. Dann ist es doch nur recht, dass die Täterorganisation ebenso viel bezahlen muss. Es ist klar, dass wir eine Summe festlegen müssen, damit es nicht ins Uferlose geht. Aber dass die Brüdergemeinde weniger bezahlt als der Staat, das kann nicht sein. Der Staat bezahlt, weil er damals die Aufsichtspflicht verletzt hat. Er hat die Kinder in die kirchlichen Einrichtungen abgeschoben. Nach dem Motto: Da glauben sie an Gott, da passiert nichts. Es gab keine Heimaufsicht, deshalb wurde das OEG für die Heimkinder mitgemacht. Nach dem OEG hat der Staat jederzeit das Recht, Regress bei der Kirche zu fordern. Aus meiner Gruppe, der Rotkehlchengruppe, sind vier Frauen nach dem OEG anerkannt, drei Anträge laufen noch.
Es geht um viel Geld. Nach dem OEG werden auch Therapien bezahlt.
Es gibt auch Überlegungen, dass die Täterorganisationen ebenfalls eine Rente bezahlen. Wer in ein Altersheim zieht, aber nur eine Grundsicherung bezieht, könnte sich auf diese Weise ein besseres Heim leisten. Ich will nicht, dass die Organisationen davonkommen, indem sie das Leid anerkennen und bezahlen – aber nicht die Spätfolgen.
Ganz am Anfang hielten Ihnen nicht wenige vor, es ginge Ihnen nur ums Geld. Können Sie nachvollziehen, dass Ihnen das nun wieder vorgeworfen wird?
Natürlich. Diesen Personen sage ich klipp und klar: Ja, es geht ums Geld. Die Menschen sind durch Handeln, Wegsehen oder Vertuschen geschädigt worden. Dafür bekommen sie jetzt das Geld, um noch ein würdevolles Leben zu haben. Es geht nicht um Sachleistungen oder um die Vermittlung eines Jobs. Mit 60 brauche ich keinen Job mehr. Das hat mit Geldgier nichts zu tun, sondern mit Respekt. Wer mir das vorwirft, dem halte ich entgegen, dass man früher auf mich gierig war und mich vergewaltigt hat. Einer muss ja damit raus und sich äußern. Heute bin ich eben die Stimme auf Bundesebene.
Aktiv auf EKD-Ebene
Der Mensch
Detlev Zander, 62, machte im Jahr 2014 nach einem körperlich-seelischen Zusammenbruch publik, was er als Kind in einem Heim der evangelischen Brüdergemeinde Korntal erlebt hat. Weitere Betroffene meldeten sich daraufhin. Nach mehreren Anläufen wurde das dunkle Kapitel in der Geschichte der Brüdergemeinde aufgearbeitet, die Betroffenen erhielten Geld in Anerkennung ihres Leids. Es folgte im Juni 2022 ein Schuldbekenntnis. Skulpturen in Korntal und am zweiten Standort Wilhelmsdorf bei Ravensburg sind sichtbarer Teil einer Erinnerungskultur. Zander ist mit der Stadt Korntal-Münchingen nach wie vor verbunden. „Bei allem was war: Korntal ist immer noch meine Heimat.“
Die Kirche
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat vor rund einem Jahr ein Beteiligungsforum zur Aufarbeitung von Missbrauch in der EKD und der Diakonie Deutschland geschaffen. Kirchenjuristen, leitende Geistliche, der Präses der Synode und die Vertretung der Betroffenen sitzen an einem Tisch. Zander ist Sprecher der aus acht Personen bestehenden Betroffenenvertretung.
Der Film
Der 90-minütige Dokumentarfilm „Die Kinder aus Korntal“ von Julia Charakter ist jetzt auf Festivals zu sehen, unter anderem dem DOK Leipzig. Die Kino-Koproduktion soll laut ZDF nach der Festivalauswertung auch im TV zu sehen sein.