Rund um eine Corona-Infektion gibt es nach wie vor viele Fragen. Zum Beispiel: Darf mein Kind mit Corona zur Schule? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Sämtliche Corona-Regeln in Deutschland sind zum 07. April 2023 ausgelaufen. Das bedeutet auch, dass es in Hinblick auf den Schulbesuch keine gesonderten Vorschriften mehr gibt. Für kranke Schüler gelten wieder die entsprechenden Paragrafen aus den jeweiligen Schulverordnungen der Bundesländer. In Baden-Württemberg zum Beispiel §§ 3 ff. Schulbesuchsverordnung (SchulBesV BW).

 

Corona wie jede andere Krankheit behandeln

Da es keine spezifischen Corona-Regeln mehr gibt, wird eine Infektion mit dem Virus genauso behandelt wie jede andere Krankheit auch. Das heißt, wer Krankheitssymptome hat, sollte zu Hause bleiben, teilte das Kultusministerium von Baden-Württemberg in dem Infoschreiben zur Aufhebung der Coronaregelungen zum 1. März 2023 mit.

Fazit: Eltern sind in der Verantwortung

Wenn ein Kind sich mit Corona infiziert hat, liegt es in der Verantwortung der Eltern zu entscheiden, ob es in die Schule gehen kann oder nicht. Volljährige Schüler können dagegen selbst entscheiden.