Kleinere Packung, größerer Preis: Diese Art von Shrinkflation – der Begriff setzt sich aus dem englischen Wort „shrink“ für schrumpfen und „Inflation“ zusammen – beobachtet die Verbraucherzentrale Hamburg seit Monaten massiv in den Regalen. Neuestes Beispiel: Fruchtgummipackungen von Katjes.
Der Inhalt schrumpft in mehreren Packungen von 200 auf 175 Gramm, während der Preis gleich bleibt. Mindestens 14 Prozent beträgt die versteckte Preiserhöhung beim Normalpreis, Sonderangebote sind sogar mehr als 50 Prozent teurer, weil der Aktionspreis teils von 59 Cent (2022) auf 79 Cent (2023) stieg. Die Verbraucherzentrale hat dazu viele Beschwerden von Verbrauchern erhalten und das Produkt im Oktober zur Mogelpackung des Monats erhoben. Insgesamt dürften laut Verbraucherzentrale mehr als 20 Sorten von der aktuellen Schrumpfkur bei Katjes betroffen sein.
Skimpflation: Wenn an der Qualität gespart wird
Doch es gibt nicht nur die Weniger-drin-Preis-gleich-Masche in den Supermarktregalen, sondern auch das Phänomen der Skimpflation. Das englische Wort „skimp“ heißt knausern oder einsparen, doch wird nicht an der Menge, sondern an der Qualität gespart. Weil die Hersteller wertvollere Zutaten wie etwa Rahm, Rapsöl oder beispielsweise Marzipan durch günstigere Alternativen, Füllstoffe oder Aromen ersetzen, sinkt die Qualität der Produkte, nicht aber deren Preis.
Oft gehe Skimpflation mit Shrinkflation einher, also verschlechterte Qualität mit reduzierter Füllmenge. So könnten Anbieter ihre Marge gleich doppelt verbessern – Zutaten sparen und obendrein noch mehr Geld verlangen. „Der Handel sitzt mit im Boot“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Handelskonzerne akzeptierten das Vorgehen der Hersteller in der Regel, weil sie bestimmte Schwellenpreise halten wollten. Preissteigerungen im Supermarktregal kommen schließlich bei den Kunden nicht gut an.
In den vergangenen Monaten hat die Verbraucherzentrale Hamburg verstärkt Beschwerden zu verschlechterten Rezepturen bei Lebensmitteln erhalten und Beispiele aufgelistet, bei denen sie die alte und neue Zutatenliste miteinander verglichen hat. Die Änderungen fielen je nach Hersteller und Produkt unterschiedlich aus – weniger Fruchtanteil im Apfelsaft, Kokosfett statt Schlagsahne im Vanilleeis, günstigeres und ungesünderes Palmöl statt Sonnenblumenöl bei Gitterkartoffeln oder Frühstückscerealien oder beispielsweise weniger Rapsöl und Butter im Streichfett.
Veränderungen der Rezeptur sind schwierig zu erkennen
In welchem Ausmaß Hersteller an den oft teureren wertgebenden Zutaten sparen, ist den Verbraucherschützern nicht bekannt, aufgelistet haben sie zehn Beispiele aus dem Jahr 2023. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein, meint Armin Valet, denn solche Tricksereien seien für Verbraucher schwierig zu erkennen. Nicht jeder schaue regelmäßig die Rezeptur an und bemerke entsprechende Veränderungen.
Um Erklärungen sind die Produzenten dabei nicht verlegen. „Wir berücksichtigen die aktuellen Geschmackspräferenzen vieler Konsumenten“ oder „Mit dieser Anpassung entsprechen wir dem Wunsch unserer Verbraucher nach einem weniger intensiven Schokoladengeschmack“ , begründen Lebensmittelkonzerne teils die geänderten Rezepturen.
„Natürlich fragen sich Unternehmen immer, wie sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für ihre Produkte erreichen können“, sagt Stephan Rüschen, Professor für Lebensmittelhandel an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Heilbronn. „Aufgrund der sehr hohen Inflation ist die Veränderung der Rezepturen zugunsten günstigerer Qualitäten eine Option.“ Das könne man bei einigen Produkten beobachten, und die Verbraucherzentrale Hamburg habe Ross und Reiter genannt. Er geht allerdings nicht davon aus, dass dies eine generelle Vorgehensweise der Hersteller sei. Allerdings dürfte eine solche Irreführung der Verbraucher Vertrauen kosten, sagt er.
Gesetzentwurf geht gegen Mogelpackungen vor
Illegal sind die Tricks der Hersteller nicht. Doch die Verbraucherschützer fordern, dass die Hersteller zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Experte Armin Valet geht davon aus, dass Skimpflation nicht so attraktiv für Hersteller und Händler ist und sich die Gewinnmarge über reduzierte Packungsinhalte wohl deutlich besser steigern lasse. Er begleitet das Thema schon seit 18 Jahren, doch bisher habe die Politik nichts unternommen. Nun hofft Valet, dass sich endlich etwas ändert.
Immerhin gibt es aus dem Verbraucherschutzministerium einen Gesetzentwurf, der nicht nur unnötige Verpackungsabfälle vermeiden, sondern auch Verbraucher besser vor Irreführung und damit Mogelpackungen schützen soll. Danach sollen unter anderem gleichbleibend große Verpackungen bei verringertem Inhalt nicht mehr zulässig sein. Der Gesetzesentwurf sei derzeit noch in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums in Berlin.
Irreführung bemerken – aber wie?
Preisvergleich
Verbraucher sollten auf die Grundpreise achten, die auf den Preisschildern angegeben sind. Die Preise pro Kilogramm geben bessere Aufschlüsse darüber, wie teuer die Produkte wirklich sind.
Zutaten
Bei Lebensmitteln, die öfter gekauft werden, lohnt es sich, Mengenangaben und Rezepturen zu notieren, um mögliche Veränderungen zu bemerken – etwa wenn der Preis gleich bleibt, aber 20 Gramm weniger Inhalt als bisher angegeben ist oder die Zutat neuerdings Palmöl statt Sonnenblumenöl ist.
Werbeversprechen
Wenn ein Hersteller mit einer neuen oder verbesserten Rezeptur lockt, könnte das ein Indiz sein, dass an wertigeren Zutaten gespart wird. Oft seien die Veränderungen nicht zum Vorteil der Verbraucher, sagt Verbraucherschützer Armin Valet.