Am dritten Tag im Prozess um den gewaltsamen Tod der 21-jährigen Lena W. auf dem Pragfriedhof hat eine Biologin den Angeklagten schwer belastet. Die Expertin hat Blut des Opfers auf den Schuhen des 30-jährigen Angeklagten nachgewiesen.

Stuttgart - Eine DNA-Sachverständige hat am dritten Prozesstag um den gewaltsamen Tod der 21-jährigen Lena W. auf dem Stuttgarter Pragfriedhof berichtet, das Blut, das man an den Schuhen und am Hemd des Angeklagten sichergestellt habe, stamme vom Opfer. Der 30 Jahre alte Stephane V. bestreitet, Lena W. totgeschlagen zu haben.

 

Der Angeklagte soll die junge Frau am späten Abend des 9. September vorigen Jahres auf dem Friedhof im Stuttgarter Norden getötet haben. Lena W. wurde totgeprügelt, womöglich unter anderem mit einem Tongefäß. Auf einer Scherbe, so die Biologin vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart, habe sie DNA des Opfers und des Angeklagten festgestellt.

„Schweineblut“ so der Angeklagte

Für das Blut auf seinen Schuhen und auf der Vorder- und Rückseite seines Hemds hatte Stephane V., der vor Gericht schweigt, bisher zwei Erklärungen. Erst sagte er der Polizei, es handele sich um Schweineblut. Der 30-Jährige arbeitet als Koch in einem Gasthaus in Bad Cannstatt. Später sagte er, er sei mit Lena W. zwei Tage vor deren Tod in einer Discothek gewesen, wo sie Nasenbluten bekommen habe. Daher müsse das Blut stammen. Dass er mit der 21-Jährigen am Tatabend auf dem Friedhof war, bestreitet Stephane V. nicht. Sie habe jemanden dort treffen wollen, er habe sich dann auf dem Friedhof von ihr getrennt. Mit ihrem Tod habe er nichts zu tun.

Anfang März, einen Abend vor dem zweiten Prozesstag, hatte der Angeklagte in seiner Zelle zwölf Tabletten eines bislang unbekannten Medikaments geschluckt und war auf der Intensivstation gelandet. Er fühle sich vorverurteilt, er sei unschuldig, habe aber keine Chance, schrieb er in einem Brief an seinen Anwalt. Am Freitag war der 30-Jährige wieder verhandlungsfähig.

Angeklagt ist Stephane V. wegen Totschlags. Das Gericht hat aber mitgeteilt, es komme auch eine Verurteilung wegen Mordes infrage. Ein Motiv für die Tat ist allerdings bislang nicht genannt worden. Das Gericht hat zwei zusätzliche Prozesstage anberaumt.