Die Staatsanwaltschaft, die im Fall der ermordeten Freiburger Studentin ermittelt, sieht kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der deutschen Behörden bezüglich des mutmaßlichen Täters.

Freiburg - Im Fall des mutmaßlichen Sexualmörders von Freiburg sehen die Ermittler keine Anhaltspunkte für ein Versagen deutscher Behörden. Für ein solches strafrechtlich relevantes Fehlverhalten gebe es derzeit keine Hinweise, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf den Festgenommenen.

 

Dieser war als Flüchtling im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Er stand als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in der Obhut des Jugendamtes und lebte in Freiburg bei einer Pflegefamilie. Ihm wird vorgeworfen, Mitte Oktober in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und ermordet zu haben.

Alter und Herkunft des Verdächtigen sind den Angaben zufolge weiter unklar. Hussein K. hatte bei seiner Einreise nach Deutschland angegeben, er stamme aus Afghanistan und sei 16 Jahre alt. Doch daran gibt es Zweifel. Ein Altersgutachten soll nun Klarheit bringen.

Wegen einer anderen Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Danach tauchte er unter und kam nach Deutschland. Deutsche Behörden wussten jedoch nichts von dieser kriminellen Vorgeschichte.