Die Staatsanwaltschaft hat im Mordprozess um das Horrorhaus von Höxter mit der Maximalforderung vorgelegt, jetzt haben die Verteidiger von Wilfried W. ihre Plädoyers gehalten. Ihr Blick auf die Taten ihres Mandanten fällt deutlich anders aus.

Paderborn - Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter haben die Verteidiger des Angeklagten Wilfried W. eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten und die Einweisung des 48-Jährigen in die Psychiatrie beantragt. Damit lagen die Anwälte am Donnerstag vor dem Landgericht Paderborn deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und der drei Nebenkläger.

 

Diese hatten tags zuvor wegen eines versuchten und eines vollendeten Mordes durch Unterlassen lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Wilfried W. soll zusammen mit seiner Ex-Frau Angelika W. über Jahre hinweg mehrere Frauen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen - Susanne F. und Anika W. - starben infolge der Quälereien.

Susanne F. stirbt im Krankenhaus

Der Deutsche Wilfried W. hat sich nach Ansicht seines Verteidigers Detlev Binder wegen eines versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten. Für seinen Mandanten müsse strafmildernd bedacht werden, dass im Fall der im Krankenhaus gestorbenen Susanne F. von den Angeklagten ein Krankenwagen gerufen wurde, um das Leben der Frau noch zu retten.

Das Paar wollte die schwer verletzte Susanne F. zurück in ihre Wohnung nach Bad Gandersheim nach Niedersachsen bringen, blieb aber mit einer Autopanne liegen. Ein Rettungswagen brachte die Frau ins Krankenhaus, wo sie kurz darauf starb. „Das Paar hätte die Frau ja auch einfach in den Straßengraben werfen können. Sie haben noch versucht, sie zu retten“, sagte Binder.

Angeklagter hat laut Gutachterin erhebliche Intelligenzminderung

Im Fall der in Höxter gestorbenen Anika W. lehnten die Anwälte eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen ab. „Mord durch Unterlassen geht nicht. Dieser Vorwurf in diesem Fall ist von der Staatsanwaltschaft konstruiert. Das ist nicht sauber“, sagte Binder in seinem Plädoyer.

Wilfried W. habe den drohenden Tod von Anika W., mit der er nach der Scheidung von Angelika W. verheiratet war, nicht erkennen können. Die Frau war nach monatelangen Quälereien körperlich massiv angeschlagen. Ihre Leiche war nach Aussagen von Angelika W. eingefroren, zerstückelt und schließlich in einem Ofen verbrannt worden.

Wilfried W. hat nach Einschätzung einer Gutachterin eine erhebliche Intelligenzminderung und ist daher nur vermindert schuldfähig. Auch daher müsse für seinen Mandanten die Strafe gemildert werden, sagte der Verteidiger.

Die Plädoyers der Verteidiger von Angelika W. (49) folgen am Dienstag (11. September). Ob noch in der kommenden Woche am 14. September ein Urteil gesprochen wird, ist offen. Als Ersatztermin hat das Landgericht den 5. Oktober festgesetzt.