Müllrebell Jürgen Kohnemann zahlt keinen Cent Müllgebühren

Jürgen Kohnemann will seinen Müll nicht vom AWB entsorgen lassen. Er fährt seine volle Tonne zu einem Entsorgungsbetrieb seiner Wahl. Foto: Giacinto Carlucci

Ein Göppinger liegt seit mehr als eineinhalb Jahren im Clinch mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb. Auch Zwangsgelder stimmen ihn nicht um.

Jürgen Kohnemann gibt nicht klein bei: Seit Januar vergangenen Jahres weigert sich der Göppinger, Müllgebühren zu zahlen. Mit der Entscheidung des Kreistags, die Müllentsorgung an einen neuen Dienstleister zu vergeben, war er nicht einverstanden. Er will auch weiterhin keine neue Mülltonne und keinen Chip in der Tonne, der die Anzahl der Leerungen zählt. Seinen Müll entsorgt er bei einem nach seinen Angaben „zuverlässigen Entsorger“ – aber nicht über den kreiseigenen Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB).

 

Inzwischen hat er sich einen Anwalt genommen

Am Schluss habe er gar nicht mehr mit dem Landratsamt kommuniziert, sagt Kohnemann, eingehende Briefe habe er nur noch abgeheftet. Die Folge: unter anderem gab es bei ihm eine Kontopfändung in Höhe von 871,45 Euro Zwangsgeld und Gebühren. Seit März hat der Göppinger nun einen Anwalt. „Ich hatte eigentlich gedacht, es geht so“, meint er und weiß nun: „Ich hätte mir schon vor einem Jahr einen Anwalt nehmen sollen.“ Die Bescheide des Abfallwirtschaftsbetriebs seien mittlerweile alle unanfechtbar; um etwas unternehmen zu können, warteten Kohnemann und sein Rechtsbeistand deshalb auf neue Post von der Behörde.

Und die ist nun da: „Jetzt habe ich einen Zwangsgeldbescheid über 1000 Euro bekommen“, berichtet der Müllrebell. Demnach muss Kohnemann binnen sechs Wochen eine Mülltonne beantragen. Ansonsten, so schreibt der AWB am 31. Juli: „Für den Fall, dass Sie nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieses Bescheides gemäß ... einen Abfallbehälter für Hausmüll mit einem Mindestbehältervolumen mit 60 Litern| schriftlich anfordern und für die Überlassung des in Ihrem Haushalt anfallenden Hausmülls gemäß ... an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nutzen, wird ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 5000,00 Euro angedroht. Anstelle eines Müllgroßbehälters mit 60 l können Sie auch einen Müllgroßbehälter mit 120 l, 240 l oder 1100 l anfordern.“ Als Begründung wird angeführt, dass Kohnemann der mit einer Verfügung vom 10. März 2022 angeordneten Verpflichtung, einen Hausmüllbehälter anzufordern, noch immer nicht nachgekommen sei. „Genau auf diesen Brief haben wir gewartet. Jetzt kann ich gegen die Abfallsatzung klagen, weil ich mir als freier Bürger nicht den Weg der Entsorgung aussuchen kann.“ Sein Argument: „Wenn ich den Müll ordnungsgemäß lagere und keine Gefahrstoffe lagere, stellt er ja keine Gefahr dar.“ Mehrfach seien ihm auch schon auffällig rote Zettel des AWB in den Briefkasten geworfen worden. Wegen „rückständiger Abfallgebühren“ sei ihm darauf die Zwangsöffnung der Wohnung angedroht worden – „wenn ich nicht öffne“. Dabei sei er in der Regel tagsüber gar nicht zu Hause, sondern arbeiten. Und Abfallgebührenbescheide habe er überhaupt nicht bekommen, sondern nur die Androhungen der Zwangsgelder.

Der Müllrebell will auf keinen Fall nachgeben

Nach rund eineinhalb Jahren Verweigerung will Kohnemann nicht aufgeben: „Ich ziehe das durch bis zum bitteren Ende – auch wenn ich den Landkreis verlassen muss.“ Für ihn ist klar: „Die kriegen von mir kein Geld. Die wollen an mir ein Exempel statuieren.“

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