Mundraub auf Streuobstwiesen Wenn geerntet wird, wo nicht geerntet werden darf

Herbstzeit ist Erntezeit. Auf fremden Wiesen ohne Erlaubnis des Besitzers Äpfel zu pflücken, ist jedoch verboten. Foto: Eibner-Pressefoto/Reisner

Scheinbar denken viele Menschen, dass Obst und Nüsse von Streuobstwiesen einfach mitgenommen werden dürfen. Doch das ist Diebstahl. Geerntet werden darf im Kreis Böblingen nur dort, wo gelb-orangene Bänder hängen.

Manteldesk: Sandra Hintermayr (shi)

Zwei Streuobstwiesen nennt Farin Kariko sein Eigen. Eine davon, sagt der Vorsitzende Obst- und Gartenbauvereins (OGV) Herrenberg, sei weniger zugänglich, da kämen seltener Spaziergänger vorbei. An der anderen hingegen komme es vor, dass sich Leute eimer- oder kistenweise Obst mitnähmen. „Die Wiesen werden nicht gänzlich abgeerntet, aber es ist schon mehr geworden“, meint Kariko.

 

Diebstähle sind seit Jahren ein Problem

Manfred Nuber spricht ebenfalls von zahlreichen Diebstählen. „Das ist schon seit Jahren ein Ärgernis“, sagt der Obstbauberater des Landratsamts. Nicht nur wegen solcher Leute, die kistenweise Obst mitnehmen. Manch ein Sammler mag denken, auf einen, zwei Äpfel komme es nicht an, „aber wenn das 100 Leute denken und jeweils einen Apfel mitnehmen, ist ein Baum auch bald leer“, sagt Nuber. Es gebe zwar mitunter Grundstücke, auf denen tatsächlich Obst am Boden vergammle. Aber das sei nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, denn: „Wer saften oder mosten will, holt die Äpfel oft erst, wenn sie am Boden liegen“, sagt Nuber. „Auch für das Schnapsbrennen sollte das Obst so reif sein, dass es von alleine vom Baum fällt.“

Befeuern die Inflation und die gestiegenen Lebensmittelpreise die Diebstähle? Laut Nuber lässt sich das schwer abschätzen. Er vermutet aber, dass wahrscheinlich Stücklebesitzer diesen Herbst mehr eigenes Obst ernten wollen und deswegen öfter auf ihren Wiesen seien. „Dann bemerken sie die Diebstähle auch eher“, so der Obstbauberater. Auch Farin Kariko vom OGV sieht weniger in der Preissteigerung ein Problem. Eher werde der Mundraub dadurch beflügelt, dass die Menschen immer dreister werden.

Bei der Herrenberger Stadtverwaltung häuften sich zuletzt ebenfalls Klagen von Landwirten und Eigentümern von Streuobstwiesen „über Menschen, die ungefragt auf fremden Grundstücken Obst oder Walnüsse ernten“, teilt die Verwaltung mit. „In diesem Jahr haben das städtische Ordnungsamt, die Bezirksämter sowie der Vollzugsdienst insgesamt zehn Beschwerden zu unerlaubtem Ernten auf Privatgrundstücken erreicht – nach Einschätzung der Mitarbeitenden deutlich mehr als in den Vorjahren“, sagt die Sprecherin Ines Marchand. Eine genaue Zahl zu den Beschwerden der Vorjahre liege aber nicht vor. Die Beschwerden hätten sich hauptsächlich auf die Ernte von Walnüssen bezogen, aber auch auf Obst.

Das Ordnungsamt weist auf das Verbot hin: Auch, wenn Grundstücke nicht eingezäunt seien, weil das im freien Feld in der Regel gar nicht zulässig sei, sei das Ernten und Auflesen dort nur mit der Erlaubnis der Eigentümer erlaubt. „Ansonsten gilt auch hier: Wer sich an fremdem Eigentum vergreift, begeht einen Diebstahl“, so die Verwaltung. Zwar gibt es im Strafgesetzbuch den Tatbestand Mundraub seit 1975 nicht mehr, aber das Entwenden von Lebensmitteln fällt unter Paragraf 242 des Strafgesetzbuchs und erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls. Und dieser kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

An diesen Bäumen darf man sich bedienen

Geerntet werden darf hingegen dort, wo die Baumstämme mit gelb-orange-gestreiften Bändern gekennzeichnet sind, im Rahmen der „Ernte-Bendl“-Aktion des Landkreises Böblingen können diese Bäume kostenlos abgeerntet werden. Streuobstwiesenbesitzer oder -bewirtschafter, die ihre Bäume nicht selbst abernten können oder möchten, erhalten die Bänder beim i-Punkt am Marktplatz, teilt die Herrenberger Verwaltung mit. „Bisher wurden allerdings noch keine Bänder ausgegeben“, sagt Marchand. In anderen Kommunen im Kreis werden die Bänder über die Rathäuser ausgegeben. Stücklesbesitzer können sich auch an die Fachberatungsstelle des Landratsamts wenden, um die „Ernte-Bendl“ zu erhalten, Kontakt: Helmut Ohngemach, E-Mail: h.ohngemach@lrabb.de, Telefon 07031/663-2381.

Die Bänder bewertet Nuber als „gute Zwischenlösung“. Sie seien sinnvoll, weil dadurch weniger Lebensmittel verkämen. Die Bänder würden aber nur zögerlich angenommen von Streuobstwiesenbesitzern. „Wir verzeichnen mehr Leute, die ernten wollen, als Besitzer, die ihre Bäume markieren wollen.“ Das liege mitunter auch daran, dass einige Besitzer die Wiesen geerbt hätten, aber gar nicht vor Ort lebten, und von der Bänder-Aktion schlichtweg nichts wüssten. „An die Leute kommen wir auch schlecht ran“, sagt der Obstbauberater. Auch die kostenlose Streuobstwiesenbörse (www.streuobstwiesen-boerse.de) werde nicht so gut genutzt, wie sich Nuber das wünschen würde. „Auch hier haben wir im Kreis Böblingen deutlich mehr Menschen, die Obstbäume zum Ernten suchen, als Menschen, die ihre Obstbäume anbieten.“

Bewirtschaftung über Pachtverträge sichern

Die beste Lösung, so Nuber, sei, wenn sich Pächter für die Wiesen fänden, die die Besitzer nicht bewirtschaften wollen. Das wäre ein nachhaltiges Engagement zur Erhaltung der Kulturlandschaft. „Und die Pacht kostet oft nur Kleinbeträge von zehn, 20 Euro im Jahr“, so Nuber. Den Kontakt zu den Wiesenbesitzern könnten Interessenten über die Kommunen erfragen. Oder aber, wenn man ohnehin gerade an der Streuobstwiese sei und auf einem Nachbargrundstück jemanden sehe, den nach einem Kontakt fragen. „Die Leute wissen in der Regel, wem die Wiesen nebenan gehören“, so Nuber.

Streuobstwiesen im Kreis Böblingen

Obstbäume
Laut Obstbauberater Nuber stehen im Kreis Böblingen zwischen 200 000 und 250 000 Bäume auf Streuobstwiesen. In den 60er Jahren waren es noch 550 000 Bäume. „Die Kurve geht steil nach unten“, sagt Nuber. Es gelte, die bestehenden Streuobstwiesen als Kulturlandschaften zu schützen.

Verlust
Ein Grund für den Verlust ist unter anderem die Überbauung, also dass die Streuobstwiesen Bauprojekten weichen müssen. Aber auch mangelnder Pflege fallen Bäume zum Opfer. Der Streuobstbaumbestand sei überaltert. Abgestorbene Bäume würden nicht ersetzt, oder die Neupflanzungen nicht genügend umsorgt. „In den ersten zehn Jahren braucht ein Baum viel Pflege“, sagt Nuber. Zu Beginn sei die Gefahr zum Beispiel groß, dass junge Bäume durch Wühlmausfraß absterben.

Förderung
Im Landkreis gibt es einige Anreize für Streuobstwiesenbesitzer, sich mehr um ihre Stückle zu kümmern. So werden zum Beispiel Nachpflanzprämien angeboten, Schnittkurse und Apfelsaftprojekte.

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