Am 6. Oktober geht das Thema, das für die Enzweihinger nach jahrzehntelangem Planen, Umplanen und Verwerfen den Status „Unendliche Geschichte“ hat, in ein entscheidendes Stadium. Das Gericht verhandelt die Klage des Nabu gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Nach Ansicht der Umweltschützer ist die Planung rechtswidrig, unter anderem, weil sie eine geschützte Auenlandschaft zerstören und die Lebensräume vieler gefährdeter Arten vernichten würde. Schon vor einem Jahr folgten die Richter in Mannheim den Argumenten der Kläger und stoppten das Projekt bis zur Hauptverhandlung: „Aller Voraussicht nach ist der Planfeststellungsbeschluss wegen Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote, fehlender Habitatverträglichkeit und einer fehlerhaften Abwägungsentscheidung für rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären“, begründeten die Richter im Beschluss vom 22. August 2022. Zudem stünden mit den früher schon angedachten, aber verworfenen Kurztunnelvarianten zumutbare Alternativen zur Verfügung, auch wenn diese andere, jedoch tragbare Nachteile mit sich brächten.
Zum Glück gebe es viele Urteile, die verhinderten, dass Straßenplanungen wie die in Enzweihingen zum Zuge kämen, sagt Kleemann. Das liegt nicht zuletzt am Nabu selbst, der mehrere solche Prozesse führt, „und erfreulicherweise gewinnen wir auch einen großen Teil davon“. Finanziert werde das über Mitgliedsbeiträge, Spendengelder und Unterstützung lokaler Gruppen.
Das Regierungspräsidium hält den Planfeststellungsbeschluss weiter für rechtmäßig und setzt auf die mündliche Darlegung vor Gericht. „Sollte es nicht gelingen, die aus dem Eilverfahren verbliebenen Zweifel auszuräumen“, sagt eine Sprecherin, dann sei man davon überzeugt, „dass etwaige Fehler in einem späteren Planänderungsverfahren geheilt werden können“. Sollte das so kommen – wann wäre dann der Baustart für die Umfahrung? Das könne man erst genauer sagen, „wenn klar ist, ob die Klage vollumfänglich gescheitert ist oder ob es Auflagen gibt“, informiert die Sprecherin. „Sollte die Klage insgesamt abgewiesen und sollten keine Rechtsmittel eingelegt werden, könnte nach Rechtskraft des Urteils wieder in die Ausführungsplanung eingestiegen werden.“
Scheitert das RP selbst, muss es mit dem Bundes- und dem Landesverkehrsministerium klären, wie es weitergeht: Das Planfeststellungsverfahren ist eine Bundesverkehrswegeplanmaßnahme. Das Land setzt sie im Auftrag des Bundes um.
Der Vaihinger Oberbürgermeister Uwe Skrzypek rechnet nicht damit, dass in Dekadenfrist etwas passiert: „Ich befürchte, dass man sich juristisch total verfängt und der Status quo die nächsten zehn,15 Jahre erhalten bleibt“, seufzt er. Die Stadt, die zum Zuschauen verdammt sei, müsse deshalb ihrerseits das Mögliche tun, um eine Linderung für die Anwohner hinzubekommen: zum Beispiel mit bereits beschlossenen stationären Blitzern an der B 10, „mit einer Temporeduzierung in der Nacht, für die wir aber das Regierungspräsidium brauchen, also das Urteil abwarten müssen“ und mit einer Vollbeampelung der Kronen-Kreuzung für ein sicheres Einfahren und Queren der B 10.
Auch Hans-Peter Kleemann, der selbst Straßenbauingenieur ist, fände es am überzeugendsten, die Ortsdurchfahrt zu modernisieren und mit zeitgemäßer Verkehrssteuerung und besseren Zuflüssen auszustatten. Dazu solle auch in Betracht gezogen werden, den Schwerverkehr übers Autobahnnetz zu leiten, soweit er nicht Ziel- Quellverkehr des Bereichs zwischen der A 6 und der A 81 darstelle. „Die geplante Umfahrung ist ein Projekt, dessen Umsetzung noch ein halbes Jahrzehnt oder Jahrzehnt dauern würde“, sagt der Nabu-Vorstand. „Bis dahin wollen wir aber ein anderes, langsameres und leiseres Kfz-Verkehrssystem haben.“
Der Nabu prozessiere nicht aus Spaß am Streiten, betont er. Viele gefährdete Arten nähmen immer stärker ab, gerade auch im Bereich der Enz. „Wir müssen alles tun, um dem entgegenzuwirken, denn wir treffen immer häufiger Arten an, von denen wir die letzten Exemplare schützen.“ Erhalte man deren Lebensräume, tauchten die Tiere vielleicht wieder auf und etablierten sich neu.
Die fast unendliche Geschichte der Umfahrungsplanung
Die Planung
Die Umfahrung soll den Verkehr über einen 2,6 Kilometer langen, zweistreifigen Neubau der B 10 nördlich um Enzweihingen herum führen. Dafür müssen zwei Brücken über die Enz und den Strudelbach gebaut werden. Das soll rund 32,3 Millionen Euro kosten. Den Planfeststellungsbeschluss erließ das Regierungspräsidium im Mai 2021.
Die Historie
Die Entlastungsfrage für Enzweihingen wird seit rund einem halben Jahrhundert gewälzt: In den 1970er Jahren dachte man an ein Enztalviadukt, später gab es Ideen für einen Langtunnel und Pläne für Kurztunnel. 2005 verkündete das Bundesverkehrsministerium: „Der Tunnel in Vaihingen-Enzweihingen kann kommen!“ Doch 2007 brachte das RP, vornehmlich aus Kostengründen, die Umfahrung ins Spiel.