Am Stuttgarter Landgericht ist das nächste Verfahren rund um den Anschlag auf einem Friedhof in Altbach zu Ende gegangen. Zwei Männer, die unter anderem Sanitäter behindert haben sollen, erhielten Bewährungsstrafen, einem dritten Angeklagten konnte keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden.
Drei junge Männer mussten sich vor dem Landgericht Stuttgart verantworten, weil sie im Juni 2023 auf einem Friedhof in Altbach einen Mann, der zuvor eine Handgranate auf eine Trauergemeinde geworfen hat, attackiert haben sollen. Nun ist das Urteil gesprochen worden, noch ist das Verfahren nicht rechtskräftig.
Ein Angeklagter, dessen Tatbeteiligung in der Verhandlung nicht nachweisbar war, wurde freigesprochen. Zwei Heranwachsende sind wegen versuchten Totschlags nach Jugendstrafrecht zu Bewährungsstrafen in Höhe von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise von zwei Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie Rettungssanitäter, die den schwer verletzten Handgranatenwerfer medizinisch versorgten, behindert und beleidigt hatten. Einer der Männer soll zudem versucht haben, den Zeugen eines anderen Verfahrens zu einer Falschaussage anzustiften.
Das Gericht beließ es bei Bewährungsstrafen, weil in der Verhandlung nicht festgestellt werden konnte, dass die Angeklagten unmittelbar an den Schlägen und Tritten gegen den Handgranatenwerfer, der bereits zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, beteiligt waren. Vielmehr kamen sie erst dazu, als eine Gruppe versuchte, in den Rettungswagen einzudringen, in dem der Mann behandelt wurde. Das unterscheidet ihren Tatbeitrag von den fünf Männern, die am 18. April zu Jugendstrafen von bis zu vier Jahren und zehn Monaten verurteilt wurden. Sie hatten den Werfer aus einem Taxi herausgezerrt und ihn lebensgefährlich verletzt. In diesem Verfahren legten sowohl alle fünf Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich Revision ein.
Am 20. Juli beginnt das nächste Verfahren gegen einen Mann, dem die Staatsanwaltschaft die Beteiligung an den Angriffen auf den Werfer der Handgranate vorwirft. Der Angeklagte befindet sich wegen dieses Tatvorwurfs in Untersuchungshaft.