Die Bundesregierung will den Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -politikern verbessern. Ein Gesetzentwurf zu dem Thema von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) soll am Mittwochvormittag im Kabinett beraten werden.

Die Bundesregierung will den Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -politikern verbessern. Ein Gesetzentwurf zu dem Thema von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) soll am Mittwochvormittag im Kabinett beraten werden. Ein Punkt ist laut übereinstimmenden Medienberichten, dass private Wohnadresssen nicht mehr veröffentlicht werden müssen.

 

Mandatsträgerinnen und -träger sollen künftig einfacher sogenannte Auskunftssperren beantragen können, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete. Damit werde es deutlich erschwert, die Privatadressen aus dem Melderegister zu erfahren. Auch solle die Befristung solcher Auskunftssperren von zwei auf vier Jahre verlängert werden.

Schutz soll auch für erweiterten Personenkreis gelten

Neben Mitgliedern von Kommunalparlamenten soll der erweiterte Schutz laut einem Bericht des Magazins „Politico“ auch für weitere Menschen gelten können, „die durch ihr berufliches oder ehrenamtliches Engagement, beispielsweise im kommunalpolitischen Bereich, in den Fokus gewaltbereiter Personen oder Gruppen geraten sind“. Das könnten etwa Mitglieder von Parteivorständen auf kommunaler Ebene oder engagierte Bürgerinnen und Bürger in Verbänden und Initiativen sein.

In den vergangenen Wochen und Monaten hatte es wiederholt auch gewaltsame Übergriffe auf Politikerinnen und Politiker sowie weitere kommunalpolitisch Aktive gegeben.