Im ersten Prozess zu den Krawallen am Römerkastell wurde ein 29-jähriger Eritreer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt. Justizministerin Marion Gentges reicht das nicht, sie macht sich für die Ausweisung des Mannes stark.
Am vergangenen Donnerstag wurde ein 29 Jahre alter Mann wegen seiner Beteiligung an Ausschreitungen in Stuttgart-Hallschlag zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Amtsrichterin sah es als erwiesen an, dass der eritreische Staatsbürger im vergangenen September mit rund 200 weiteren Regime-Gegnern am Römerkastell Polizeibeamte attackiert hat. Das Ziel der Randalierer sei es gewesen, ein Seminar eines als regierungsnah geltenden Eritrea-Vereins zu stören. Es spielten sich regelrechte Straßenkämpfe ab, Einsatzkräfte wurden mit Holzlatten attackiert und mit Steinen sowie Flaschen beworfen.
Innenminister begrüßt das harte Urteil
Am Tag nach der Urteilsverkündung sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU), er begrüße es, dass die Gewalttäter nach den „brutalen Krawallen“ die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen. Er zeige Zähne, teilte er schriftlich mit. „Deshalb ist es richtig und wichtig, dass diese Taten auch mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe bestraft werden. Potenzielle Gewalttäter, von woher auch immer, sollten sich das hinter die Ohren schreiben“, so Strobl.
Im baden-württembergischen Justizministerium geht man nun einen Schritt weiter und macht sich für die Abschiebung des 29-Jährigen stark. Ein entsprechender Antrag wurde bereits beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eingereicht. „Wir tun alles, was in unserer Macht steht, um im Falle des am Donnerstag verurteilten Eritreers den Widerruf des Abschiebungsverbotes und die Ausweisung zu erreichen“, sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU) am Mittwoch. „Mit dem Sonderstab für Gefährliche Ausländer werden wir alle möglichen Mittel ausschöpfen, um die Voraussetzungen für eine Rückführung zu schaffen. Wer unseren Staat mit Füßen tritt und derart schwere Straftaten begeht, der darf sich nicht sicher sein, hier bleiben zu können.“
Gegen eine Auslieferung spricht allerdings, dass die eritreische Diktatur als äußerst brutal gilt und Opposition nicht geduldet wird. Wie wahrscheinlich eine Abschiebung des 29-Jährigen nach Eritrea, eines der ärmsten Länder der Welt, ist, vermochte ein Sprecher des Justizministeriums nicht zu beurteilen. Das Bamf müsse nun prüfen, was einem Regime-Gegner beziehungsweise einem politisch verfolgten Menschen nach der Rückkehr in seine Heimat drohen könnte, sagt er. „Niemand wird in den sicheren Tod geschickt“, sagte der Sprecher. Darüber hinaus habe die Entscheidung keine Auswirkung auf den zweiten, bereits laufenden Prozess und anstehende Verhandlungen zu den Ausschreitungen am Römerkastell. Obwohl die Sachlage in vielen Fällen ähnlich ist, wird jeder Fall einzeln geprüft.