Auch im Fall des Ex-Bankers Dirk Notheis (CDU) soll ein Gericht Unterlagen zum EnBW-Deal beschlagnahmen. Die Initiative dazu geht aber nicht von Notheis aus.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Überstellung der Ermittlungsakten zum EnBW-Deal an den Untersuchungsausschuss des Landtags verzögert sich nicht nur wegen des Widerstandes von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU). Auch über die Unterlagen, die beim früheren Deutschland-Chef der Investmentbank Morgan Stanley, Dirk Notheis (CDU), sichergestellt wurden, muss noch ein Gericht entscheiden. Dabei handelt es sich um Dokumente und Daten.

 

Die Initiative dazu geht allerdings nicht von Notheis aus, sondern von der Staatsanwaltschaft Stuttgart, wie eine Behördensprecherin auf StZ-Anfrage erläuterte. Um ganz sicherzugehen, habe man vorsorglich eine Beschlagnahmungsanordnung beim Amtsgericht beantragt; die Entscheidung darüber stehe noch aus. Damit habe man sich für den Fall gewappnet, dass der Ex-Banker sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch gegen die Verwertung der bei ihm sichergestellten Unterlagen gewehrt hätte. Notheis sei dieses Vorgehen bekannt.

Anwalt: kein Einspruch von Notheis

Notheis’ Rechtsanwalt, Wolf Schiller aus Frankfurt, betonte, dieser habe „zu keinem Zeitpunkt Widerspruch oder Beschwerde gegen die Sicherstellung von Unterlagen eingelegt“. Zu Art und Inhalt der Daten und Dokumente äußerte er sich nicht. Über die Vorgehensweise von Morgan Stanley habe der frühere Deutschlandchef keine Kenntnisse. Gegen Notheis wird wegen Beihilfe zur Untreue ermittelt, gegen Mappus wegen Untreue.

Bei einer Razzia im Sommer waren auch Geschäftsräume der Investmentbank durchsucht worden. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wehrte sich Morgan Stanley dagegen, dass dort sichergestellte Unterlagen Teil der Ermittlungsakten wurden. Dem Vernehmen nach argumentierte sie damit, die fraglichen Dokumente hätten nichts mit dem EnBW-Deal zu tun. Der Widerspruch von Morgan Stanley sei zunächst vom Amtsgericht abgewiesen worden, eine daraufhin eingelegte Beschwerde habe das Landgericht bereits im November verworfen, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.

Morgan Stanley unterliegt vor zwei Gerichten

Eine Sprecherin von Morgan Stanley wollte das Vorgehen nicht kommentieren. Die Bank hatte mehrfach betont, sie kooperiere mit den Ermittlungsbehörden und dem EnBW-Untersuchungsausschuss. Dessen Aufklärungsarbeit hatte sie erheblich vorangebracht, indem sie den internen Mailverkehr zur Verfügung stellte. Unbekannt ist, ob dies mit Notheis’ Einverständnis oder gegen dessen Willen geschah.

Auch die EnBW hatte sich laut der Staatsanwaltschaft zunächst gegen eine Verwertung von Unterlagen gewehrt, die bei der Razzia in ihren Räumen sichergestellt worden waren. Nachdem das Amtsgericht die Beschlagnahme angeordnet habe, habe das Unternehmen keine Beschwerde dagegen eingelegt. Ein EnBW-Sprecher erläuterte, man habe aus formalen Gründen einen richterlichen Beschluss erwirken müssen, gegen diesen sei das Unternehmen „selbstverständlich“ nicht vorgegangen. Das Vorgehen sei mit dem Land nicht abgestimmt gewesen, sondern entspreche der „üblichen Praxis“.

Mappus hatte gegen den Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Widerspruch eingelegt. Deren Begründung sei „aus unserer Sicht nicht zutreffend“, argumentierten seine Anwälte. Mit einer Entscheidung des Landgerichts wird Anfang nächsten Jahres gerechnet.