Stuttgart - Das System der Nebentätigkeiten an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) weist „offensichtlich viele Lücken und Ungereimtheiten auf, die einem Sozialversicherungsbetrug Tür und Tor öffnen“. Diesen Schluss zieht der FDP-Abgeordnete Stephen Brauer aus der Antwort von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) auf eine Landtagsanfrage seiner Fraktion. Damit hatten die Liberalen auf Hinweise reagiert, dass an der größten Hochschule im Südwesten gezielt rechtliche Vorgaben umgangen würden, um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden. Nachdem in einem Fall bereits Nachforderungen erhoben wurden, prüfen DHBW und Ministerium derzeit gemeinsam, ob es zu weiteren Unregelmäßigkeiten kam.
Die Nebenjobs von Professoren waren durch die jüngste Denkschrift des Landesrechnungshofs ins Visier geraten. Dieser hatte sich insbesondere kritisch zu beamteten DHBW-Dozenten geäußert, die zugleich als Anwälte oder Steuerberater arbeiten. Zudem beleuchteten die Prüfer die Fälle, in denen Professoren einer Studienakademie an einem anderen Standort Lehraufträge übernehmen. Grundsätzlich betrachtet die Hochschule der Antwort zufolge Lehraufträge als selbstständige Tätigkeit; Sozialversicherungsbeiträge müssten die Dozenten daher selbst abführen. „Klärungsbedürftig“ sei hingegen, wie es sich bei eigenen Beschäftigten verhalte. Deren Einkünfte könnten unter die Sozialversicherungspflicht fallen. Man habe sich dazu an das Landesamt für Besoldung (LBV) und das Ministerium gewandt. Bei der Beurteilung des Status‘ verlässt sich das Besoldungsamt auf die Hochschule, eine eigene Prüfung nimmt es nicht vor.
Identität durch zwei Schreibweisen verschleiert?
Anlass der FDP-Anfrage waren unter anderem Hinweise, gegenüber dem LBV werde verschleiert, dass es sich um denselben sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten handele. Dazu dienten etwa „Variationen des Namens“, also unterschiedliche Schreibweisen.
Beim Besoldungsamt sind solche „Dubletten“ laut Ministerium nicht bekannt. Die Duale Hochschule wisse jedoch von der Problematik und arbeite sie derzeit auf; ein Ergebnis liege noch nicht vor. Möglicherweise seien über Jahre hinweg „ungeprüft und fehlerhaft Zahlungen angewiesen“ worden, folgert der Abgeordnete Brauer. Die Vorkehrungen dagegen seien wohl unzureichend.
Um Fehler und Nachforderungen „noch wirksamer zu vermeiden“, wurde nach Bauers Auskunft eine Arbeitsgruppe etabliert. Diese solle in Abstimmung mit ihrem Ressort DHBW-weit Handlungsanweisungen erarbeiten. Zudem prüfe die Duale Hochschule derzeit die Unterlagen sämtlicher Einzelfälle, die sie von den Studienakademien angefordert habe. Es sei „bezeichnend“, dass dies erst jetzt geschehe, rügte der FDP-Landtagsabgeordnete Brauer.
Angebliche Freiberufler abhängig beschäftigt
Zu einer Betriebsprüfung und Nachforderungen kam es laut dem Wissenschaftsministerium am Center for Advanced Studies (CAS) der DHBW in Heilbronn, wo studienbegleitende Masterstudiengänge angeboten werden. Für Lehre, Organisation und Betreuung seien an den Standorten überwiegend Professoren eingesetzt worden, offiziell in freiberuflicher Tätigkeit.
Tatsächlich habe es sich „dem Grunde nach um abhängige Beschäftigungsverhältnisse“ gehandelt, sei bei der 2017 abgeschlossenen Prüfung festgestellt worden. Die Nachforderungen der Rentenversicherung seien bereits beglichen.