Nach einer Kollision eines Rettungswagens mit einem Traktor stellen sich mehrere Fragen. Gehörte der Traktor zu einem Demozug? Darf man mit 17 schon Trecker fahren? Und was gilt bei Fahrten mit Blaulicht und Martinshorn?

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Fünf Verletzte und ein Schaden von rund 50 000 Euro – das ist die Bilanz eines Unfalls, der sich am Freitagabend in Aspach ereignet hat. Auf dem Autobahnzubringer zwischen Groß- und Kleinaspach war es kurz vor 23 Uhr zu einer Kollision gekommen, als ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn eine Kolonne mehrerer Fahrzeuge überholte. In diesem Moment scherte der 17 Jahre alte Fahrer des vordersten Fahrzeugs der Kolonne, eines Traktors, aus, um nach links abzubiegen. Die drei Insassen des Traktors – neben dem Fahrer fuhren auch zwei 14- und 15-Jährige mit – sowie zwei Insassen des Rettungswagens wurden leicht verletzt.

 

Ob die Kolonne zu einer Bauern-Demonstration gehörte, ist unklar Ob es sich bei dem Traktorkonvoi, der in den Unfall verwickelt war, um eine der derzeitigen Protestkolonnen von Landwirten gehandelt haben könnte, ist laut einem Polizeisprecher „wahrscheinlich, aber noch nicht gesichert“. Die Polizisten, die den Unfall aufgenommen haben, waren am Montag nicht im Dienst. Am Freitagabend gab es laut dem Polizeisprecher aber Protestveranstaltungen von Landwirten in der Gegend.

Fahrt mit Martinshorn – was ist erlaubt?

Der junge Traktorfahrer hatte den Rettungswagen offenbar nicht bemerkt. Laut der Polizei fuhr dieser jedoch sowohl mit Blaulicht als auch mit eingeschaltetem Martinshorn. In diesem Fall besagt die Straßenverkehrsordnung, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer „sofort freie Bahn zu schaffen haben“. Dieses Wegerecht haben Fahrer von Behörden und Rettungsorganisationen nur, wenn sie tatsächlich sowohl Licht als auch Sirene einsetzen. Dies ist nur erlaubt, wenn höchste Eile geboten ist, zum Beispiel, um Personen oder Sachwerte zu retten oder einen Straftäter zu verfolgen.

Das Blaulicht allein mahnt andere Verkehrsteilnehmer hingegen zur Vorsicht, da beispielsweise Angehörige von Polizei, Bundeswehr, Grenzschutz und Feuerwehr rote Ampeln überfahren oder das Tempolimit überschreiten dürfen. Diese Sonderrechte haben entsprechende Berufsgruppen aber auch ohne das Blaulicht.

Darf man mit 17 Jahren überhaupt schon einen Traktor fahren?

Manche Leser haben sich die Frage gestellt, ob ein 17-Jähriger überhaupt schon mit einem Traktor über öffentliche Straßen fahren darf. Die Antwort der Polizei: „Prinzipiell schon, aber abhängig von der Art des Traktors.“ Einen Führerschein der Klasse T darf man bereits mit 16 Jahren machen, allerdings dürfen diese Fahrer bis zu ihrem 18. Geburtstag nur Zugmaschinen oder Quads bewegen, die bauartbedingt nicht schneller als 40 Stundenkilometer fahren können. Ab 18 Jahren erhöht sich die Geschwindigkeit auf 60 km/h. In Ausnahmefällen könnte der Treckerschein sogar schon mit 15 Jahren gemacht werden – dafür ist allerdings eine Sondergenehmigung fällig, die nur selten bewilligt wird.