Natur in Fellbach Viel Frust auf der Obstwiese geerntet

Marcos Simões zeigt mit der Schuhspitze, wie viel zurückgebaut werden soll. Foto: Eva Schäfer

Wie viel Freizeitspaß vertragen Streuobstwiesen? Diese Debatte führt auch häufiger zu Streit mit Behörden. Familie Simões muss auf einer Wiese in Fellbach einiges zurückbauen und fragt sich, wie man dem Ärger vorbeugen könnte.

Rems-Murr: Eva Schäfer (esc)

Marcos Simões steht auf seiner Streuobstwiese und zeigt mit der Schuhspitze an, wie viel er von der Terrasse zurückbauen soll. Um vier Reihen der Platten muss die Terrasse kleiner werden, das habe das Bauamt angeordnet. Für Marcos Simões sei das nicht nachvollziehbar, sagt er.

 

Die Terrasse ist der Knackpunkt des Ärgers für die Familie Simões

Er zeigt ein Bild von früher. „Wir haben die 40 Jahre alte Terrasse nur erneuert, da die alten Bodenplatten gerissen und uneben waren und dadurch auch eine Unfallgefahr für unsere Kinder und älteren Verwandten darstellten“, sagt er. Man habe die Terrasse in gleicher Größer belassen – mit einer geringen Abweichung: Die alten Platten hätten die Maße 30 mal 30 gehabt, die neuen 50 mal 50, daher sei die Terrasse, gerade mal um 20 Zentimeter größer geworden.

Aufgrund der Renovierung heiße es nun, die Terrasse müsse auf ein kleineres Maß zurückgebaut werden. Doch was bei ihm für besonderes Kopfschütteln sorge, sei, dass die Vertreter der Behörde die Terrasse über Jahrzehnte begutachtet hätten und „stets für gut befunden haben“. Für den Streuobstwiesenbesitzer ist die Terrasse der Knackpunkt seines Ärgers.

Die Freude, sich auf der Streuobstwiese aufzuhalten und dort Kraft, Zeit und Geld reinzustecken, sei verschwunden. Dabei hatte die Familie das Projekt Streuobstwiese mit viel Enthusiasmus vor rund zwei Jahren gestartet. Kurz vor der Coronapandemie hatte die Eigentümerin der Obstwiese ihm das Grundstück zum Kauf angeboten. Die Obstwiese hatten bereits die Urgroßeltern seiner Kinder bewirtschaftet. Nachdem auch die Großeltern sie mehr als 40 Jahre gepachtet und gepflegt hatten, sei die Wiese anschließend mehr und mehr verwildert, erzählt er.

Drei neu gepflanzte Bäume tragen die Namen seiner Kinder

Marcos Simões und seine Frau hätten dann entschieden, die Wiese zu kaufen, auch mit der Absicht, ihren Kindern Naturverbundenheit zu vermitteln. Sie packten kräftig an. Ein Anhänger wurde angeschafft, Werkzeuge und Geräte. Drei der fünf neu gepflanzten Bäume heißen wie seine Töchter: Mara, Eliana und Joana. Die Apfelbäume, ein Nussbaum und ein Pflaumenbaum stammen von einer örtlichen Gärtnerei. Und die alten, bestehenden Bäume ließ er von einer Fachfirma schneiden und pflegen.

In der Hitzephase hat Simões die Baumscheiben der alten Bäume mit Mulch abgedeckt, um die Verdunstung zu reduzieren. Viel Herzblut steckt im Projekt Obstwiese, das wird deutlich. Daher hätten die Anordnungen des Baurechtsamts für lang anhaltenden Frust und Enttäuschung gesorgt. „Warum hat uns keiner vorher darauf hingewiesen, dass einige Bauten nicht gestattet sind?“ Das sei die Frage, die Simões umtreibe. „Sie haben uns doch schon lange auf dem Gelände werkeln sehen?“ Denn erst als alles fertig gewesen sei, habe das Bauamt die Rückbauten gefordert.

Darunter fallen unter anderem auch ein Spielhaus auf Stelzen für die Kinder, ein Unterstand fürs Brennholz und ein Sichtschutz aus Holz. Marcos Simões macht deutlich, dass er nachvollziehen und verstehen kann, dass es auf Streuobstwiesen Regeln brauche. Vieles sei nachvollziehbar – aber manches wirke für ihn auch widersprüchlich und schwer zu begreifen. Warum muss der Unterstand für das Holz weg, der Unterstand für die Tomaten aber darf bleiben? Warum sollen Plastikplanen, die sich zersetzen und die Umgebung dann belasten, besser zum Abdecken des Holzes sein als ein hölzerner Unterstand? Und warum sehen wir ähnliche Terrassen oder Bauten in Obstwiesen, wenn wir spazieren gehen? Fragen, die für ihn offen bleiben. Wie viel Freizeitspaß vertragen Streuobstwiesen? Diese Debatte wird immer wieder an verschiedenen Orten geführt und führen zu Frust und Streit mit Behörden bei Streuobstwiesenbesitzern.

Die Behörden raten den Besitzern, alle Pläne vorab abzuklären

Dass die Wut über die Vorschriften oft groß sei, versteht Jochen Schäufele, der Leiter des Amts für Umweltschutz im Rems-Murr-Kreis durchaus, wie er an anderer Stelle gesagt hatte: „Für viele ist so ein Stückle ja ein Lebenstraum.“ Er rät den Besitzern daher dringend, sich im Vorfeld mit den Behörden abzustimmen, was legal ist und was nicht. „Sonst investiert man doch Zeit und Geld und hat hinterher Ärger, wenn man es zurückbauen muss.“ Allerdings habe jeder die Möglichkeit, in den Flurkarten der Gemeinden, die meist im Internet zu finden sind, selbst nachzuschauen, in welchem Gebiet ein Grundstück liegt.

Die Presseabteilung der Stadt Fellbach verweist auf das Geoinformationssystem der Stadt, auf dem verschiedene Informationen abgerufen werden könnten. Außerdem sei das Baurechtsamt auch telefonisch bei Anfragen erreichbar.

Der Traum von der schönen Obstwiese ist längst geplatzt

Für Marcos Simões ist der Traum längst zerplatzt. „Ich hätte mir gewünscht, dass wir die Vorschriften auf einem Portal genau lesen könnten. Jetzt kann unser Beispiel nur noch dazu dienen, anderen zu raten, alles vorher abzuklären.“ Die Freude sei ohnehin weg, dafür jede Menge Frust da. „Auch die Kinder spielen jetzt schon kaum mehr in dem Stelzenhaus“, sagt er. „Wenn es weg muss, dann ist es halt so. Und neue Bäume pflanzen, das lassen wir auch.“

Bauten im Außenbereich und deren Rückbau seien längst nicht nur im Rems-Murr-Kreis, sondern landesweit ein sehr aktuelles Thema, das nun auch die Landesregierung beschäftige, sagte Jochen Schäufele vom Landratsamt Waiblingen bereits im Frühjahr im Zusammenhang mit einer Diskussion mit Blick auf den Raum Winnenden. Schon Mitte Dezember habe der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden, Schwaikheim und Leutenbach einen Appell an die Landesregierung gerichtet und gefordert, die baurechtlichen Bestimmungen so zu ändern, dass eine zeitgemäße Grundstücks- und Landschaftspflege möglich sei. Schäufele räumte damals ein, seine Behörde habe Nachholbedarf: „Die Leute bekommen zu spät mit, was sie machen dürfen. Sie müssen besser informiert werden.“

In Freiberg kann man eine Liste mit Fragen und Antworten abrufen

Die Stadt Freiberg hat auf ihrer Internetseite unter dem Stichwort „Bauen im Außenbereich“ eine Liste mit Fragen und Antworten veröffentlicht. Das Behördendeutsch wird dort übersetzt. Fragen wie: Was versteht man unter Außenbereich? Welche Voraussetzungen müssen Geschirrhütten erfüllen und vieles mehr kann man dort abrufen. Dort heißt es auch: „Diese Informationen sollen Ihnen helfen, sich einen ersten Überblick über die aktuelle Rechtslage verschaffen zu können. Bei weiteren speziellen Fragen steht Ihnen das Baurechtsamt der Stadt Freiberg am Neckar gerne zur Verfügung.“

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