Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD) weist neue Pflichten im Zusammenhang mit dem Fiskalpakt zurück.

Berlin - Die Bundesregierung stößt bei der Umsetzung des Fiskalpakts auch auf Widerstand bei den Bundesländern. Zuvor hatte bereits die Opposition im Bundestag angekündigt, es müsse Änderungen am Fiskalvertrag geben. Auch die Länder warnen davor, das Vorhaben innerhalb weniger Wochen durch Bundestag und Bundesrat zu peitschen. Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD) sagte der Stuttgarter Zeitung, die Länder würden „die Katze nicht im Sack“ kaufen. Sie befürchten, der Fiskalpakt mache einen schnelleren Schuldenabbau erforderlich, als es nach der Schuldenbremse im Grundgesetz vorgesehen ist.

 

Friedrich sagte, die Länder könnten beim gegenwärtigen Verhandlungsstand „keine Souveränitätsrechte“ abgeben. Der Fiskalpakt greift in das Budgetrecht der Länderparlamente ein und verpflichtet sie zu einem raschen Abbau der Neuverschuldung. Auf Empörung stößt, dass Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Ländern eine strengere Haushaltsüberwachung angedroht hat. Dadurch sehen sich die Länder in ihrem Gestaltungsspielraum beeinträchtigt.

Verabschiedung könnte sich verzögern

Hintergrund des Streits sind die Bestimmungen zur Umsetzung des Fiskalpakts, die nach Angaben aus der schwarz-gelben Koalition von der Bundesregierung in Absprache mit Brüssel festgelegt werden. Friedrich sagte, die Länder könnten dem neuen Schuldenregime nicht zustimmen, solange die Detailbestimmungen über Sanktionen und Anforderungen unklar seien. Der SPD-Politiker Friedrich zeigte sich skeptisch, ob der Plan der Bundesregierung zu halten sei, den Fiskalpakt vor der Sommerpause zu verabschieden. Dafür ist im Bundestag und im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Die Länder sind durch das Schreiben des Bundesfinanzministers aufgeschreckt. Sie befürchten, dass sich Finanzminister Schäuble schon mit dem Jahr 2014 einen Pfad zum Abbau der Neuverschuldung festlegen will. Dies geht weit über die Anforderungen der Schuldenbremse im Grundgesetz hinaus. Nach dem Grundgesetz müssen die Länder erstmals 2020 Haushalte ohne neue Kredite vorlegen. Wie sie dieses Ziel erreichen, bleibt bei der nationalen Schuldenbremse den Ländern überlassen. Sie befürchten durch den Fiskalpaket strengere Anforderungen. Nach den jüngsten Überlegungen im Bundesfinanzministerium soll es detaillierte Vorgaben geben, wie die Länder ihre Defizite abbauen. Der Bund muss 2016 eine Neuverschuldung ausweisen, die nicht mehr als 0,35 Prozent des Sozialprodukts beträgt. Dieses Ziel werde nach Angaben von Schäuble schon 2014 erreicht.

Kommunen noch stärker unter Druck

Alarmiert sind die Länder auch deshalb, weil die Regeln des Fiskalpakts auch Kommunen und Sozialversicherungen berühren. Die Schuldenbremse nach der deutschen Verfassung gilt nur für Bund und Länder. Die Länder wollen verhindern, dass die Städte und Gemeinden durch neue Defizitregeln unter Druck geraten.

Norbert Barthle, der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hält die Aufregung der Länder für unbegründet. Die deutsche Schuldenbremse genüge den Anforderungen des Fiskalpakts voll und ganz, sagte er. Auch Barthle hält es aber für sinnvoll, dass die Länder einen Pfad festlegen, wie die Neuverschuldung bis 2020 auf null gesenkt wird.