Neue Schule im Bottwartal Land sieht Kommunen bei weiterem Gymnasium am Zug

Das Gymnasium in Marbach wurde mehrfach erweitert, platzt dennoch aus allen Nähten. Foto: Archiv (KS-Images.de)

Die eigene Schule ist knallvoll, deshalb fordert die Stadt Marbach am Neckar den Bau eines neuen Gymnasiums im angrenzenden Bottwartal. Doch die Kommunen dort sehen sich dazu nicht in der Lage.

Das Friedrich-Schiller-Gymnasium (FSG) in Marbach ist in seiner Geschichte schon mehrfach erweitert worden. Dennoch platzt die Schule aus allen Nähten. Sie übt wegen ihrer Angebotsvielfalt eine enorme Anziehungskraft aus, wechselwillige Viertklässler mussten zuletzt teils sogar abgewiesen werden. Deshalb fordert der Marbacher Bürgermeister Jan Trost immer vehementer den Neubau eines weiteren Gymnasiums im Bottwartal – stößt dabei aber bei seinen Kollegen in der Nachbarschaft bislang auf taube Ohren.

 

Kommunen beklagen zu geringe Förderung

Wie so oft geht es ums liebe Geld. Stephan Retter, der Finanzchef im angrenzenden Steinheim, hatte unlängst überschlagen, dass für eine solche Schule samt Sporthalle ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag in die Hand genommen werden müsste. Davon müsste man selbst trotz knapper Kassen als größte Kommune im Fall der Fälle die Hauptlast tragen. „Unter den aktuellen Rahmenbedingungen lässt sich das finanziell nicht stemmen“, sagt selbst Torsten Bartzsch, Bürgermeister im vergleichsweise gut betuchten Murr. Die Mittel, die das Land über die Schulbauförderung beisteuern würde, seien viel zu gering. Das könne er nur unterstreichen, stimmt der Großbottwarer Bürgermeister Ralf Zimmermann zu. Man müsse mit rund 40 Millionen Euro rechnen, wovon das Land lediglich 15 Millionen selbst schultern würde, erklärt er.

Nachvollziehbar also, dass keine Kommune im Bottwartal den Bau eines Gymnasiums forciert. Gleichwohl sei es Aufgabe der kommunalen Schulträger, die erforderlichen Kapazitäten vorzuhalten, betont Janina Dinkelaker, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums (RP). Entsprechend seien die betreffenden Städte und Gemeinden – oder ein Bündnis aus ihnen – am Zug, was die Neugründung eines Gymnasiums anbelange.

Land würde ein Drittel der Kosten übernehmen

Dinkelaker macht auch keinen Hehl daraus, dass für die Finanzierung ebenfalls die Städte und Gemeinden zuständig seien. In der Regel übernehme das Land jedoch ein Drittel der Investitionen. „Sofern die Schule von mehr als zehn Prozent Schülerinnen und Schülern, die außerhalb der Gemeinde des Schulsitzes wohnen, besucht wird, kommt ein zusätzlicher Zuschuss entsprechend dieses Anteils hinzu“, erklärt die RP-Sprecherin. Darüber hinaus gehende Förderungen gebe es von Landesseite nicht.

Unabhängig von der Finanzierungsfrage erhöht der Marbacher Bürgermeister Jan Trost den Druck in Sachen weiteres Gymnasium im Bottwartal. In seiner Haushaltsrede forderte er unlängst, dass das Regierungspräsidium die wohnbauliche Entwicklung in Flächennutzungsplänen nur noch genehmigen dürfe, „wenn auch die Beschulung in weiterführenden Schulen sichergestellt ist“. Nach dem Motto: wenn kein Gymnasium kommt, dann bitteschön auch keine neuen Baugebiete, in die oftmals Familien mit Kindern, also weiteren Schülern, ziehen.

Das RP weist allerdings darauf hin, dass diese Verknüpfung rechtlich nicht haltbar wäre, weil damit in die Planungshoheit der Kommunen eingegriffen würde. „Die Städte und Gemeinden entscheiden eigenverantwortlich darüber, ob und wann sie einen Bauleitplan aufstellen und welche Festsetzungen darin getroffen werden. Die Aufstellung von Bebauungsplänen unterliegt daher nicht der Fachaufsicht durch das Regierungspräsidium“, betont Janina Dinkelaker. Und ein Flächennutzungsplan als Instrument zur Vorbereitung einer Bauleitplanung stelle nur in Grundzügen dar, wohin sich eine Gemeinde entwickeln wolle. Die Genehmigung dürfe nur versagt werden, wenn der Flächennutzungsplan zum Beispiel nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, nicht aber wegen „einer auf dieser Planungsebene noch nicht geklärten Beschulung an weiterführenden Schulen“.

Bedarf nicht abschließend geklärt

Sie hebt ebenfalls hervor, dass es noch nicht abschließend geklärt ist, ob das Bottwartal tatsächlich ein zusätzliches Gymnasium mit drei Zügen braucht. Dazu müsste zunächst ein Verfahren nach dem Schulgesetz initiiert werden. In dem Rahmen würde auch ermittelt, „ob ein öffentliches Bedürfnis festgestellt werden kann oder nicht“. Sollte die Antwort Ja lauten und sich die betroffenen Kommunen als potenzielle Träger je weigern, die Schule zu bauen, greife Paragraf 30 Absatz 2 des Schulgesetzes. Und der besagt, dass sich die Rechtsaufsichtsbehörde einschalten und das Ruder übernehmen würde. „Davon sind wir im konkreten Fall aber noch weit entfernt“, betont Janina Dinkelaker.

Das ist auch Jan Trost bewusst. Im Sommer vergangenen Jahres sei in der Sache ein Gespräch mit der Referatsspitze des Regierungspräsidiums geführt worden, das sich als „sehr ernüchternd“ herausgestellt habe, erklärt der Marbacher Bürgermeister. Obwohl ein Gutachten den Bedarf für ein dreizügiges Gymnasium attestiert habe, „sah das Regierungspräsidium keinen Handlungsbedarf“, da die Verteilung der Schüler noch funktioniere. Dabei werde sich durch die Aufsiedlung der großen Baugebiete Scheibenäcker in Steinheim-Kleinbottwar und Bottwarwiesen in Oberstenfeld der Druck „auf die beiden jetzt schon vollen Gymnasien in Beilstein und Marbach weiter verschärfen“, ist sich Trost sicher.

Eine Schule mit enormem Zulauf

Grenze
Die Kinder aus dem Bottwartal wechseln in der Regel entweder auf das Friedrich-Schiller-Gymnasium (FSG) in Marbach oder das Beilsteiner Herzog-Christoph-Gymnasium, die aber beide an der Kapazitätsgrenze operieren. Das FSG besuchten beispielsweise im vergangenen Jahr 2573 Kinder, 2016 waren es 2372, zehn Jahr davor 1841. Vor dem Hintergrund fordert die Stadt Marbach den Bau eines neuen dreizügigen Gymnasiums, um den Bedarf zu decken.

Verfahren
Wenn die Bottwartalkommunen darauf nicht reagieren, könnte die Stadt Marbach laut Kultusministerium theoretisch ein Verfahren der regionalen Schulentwicklung nach dem Schulgesetz beantragen. Dabei würde geprüft, ob ein öffentliches Bedürfnis für ein solches Gymnasium vorliegt oder nicht.

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