Neuer DIN-Standard Eine Schneise im Dickicht der Pflege
Erstmals definiert ein DIN-Standard Qualitätskriterien für die häusliche Betreuung. Ein Stuttgarter Unternehmen hat maßgeblich daran mitgearbeitet.
Erstmals definiert ein DIN-Standard Qualitätskriterien für die häusliche Betreuung. Ein Stuttgarter Unternehmen hat maßgeblich daran mitgearbeitet.
Stuttgart - In Deutschland leben rund vier Millionen betreuungsbedürftige Menschen. Bei Weitem nicht alle können von Angehörigen oder Pflegefachkräften versorgt werden. Etwa 300 000 alte Menschen, die nicht mehr allein zurechtkommen, aber weiter zu Hause leben wollen, werden derzeit von mehr als 600 000 ausländischen, ungelernten Betreuern versorgt, die bei ihnen wohnen. Der Arbeitsmarkt wächst und ist bislang dennoch weitgehend unreguliert.
In mancher Hinsicht gehe es zu „wie im Wilden Westen“, sagt Oliver Weiss, der Geschäftsführer des Stuttgarter Pflegevermittlers Mecasa. Angestoßen von ihm und unter seiner Leitung hat ein Konsortium eine DIN-Spezifikation entwickelt, die zu mehr Transparenz und einem besseren Schutz der alten Menschen und der Betreuungskräfte führen soll. Weiss sieht darin einen Meilenstein.
Die Missstände
Längst bilden Arbeitskräfte aus Polen, Rumänien, Bulgarien und vermehrt auch aus der Ukraine neben Heimen und ambulanter Pflege die wichtigste Säule der Altenbetreuung in Deutschland. Unter dem Stichwort „24-Stunden-Pflege“ gibt es im Internet unzählige Angebote. Eine Razzia bei 71 Vermittlern in zwölf Bundesländern im vergangenen November hat den Verdacht verstärkt, dass vieles nicht korrekt läuft. Juristisch ausgedrückt geht es um illegale Beschäftigung, Sozialversicherungsbetrug und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt, vulgo um die Ausbeutung der Betreuungskräfte. Zudem steht auch die Qualität der Pflege infrage.
Was nützt dabei ein DIN-Standard?
Am Freitag ist die DIN SPEC 33454 mit dem Titel „Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte aus dem Ausland — Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräfte“ veröffentlicht worden. Es ist der erste von Fachleuten für diesen Bereich erstellte Katalog von Qualitätskriterien. Vermittler und Arbeitgeber von Betreuungskräften sind nicht gezwungen, sich daran zu halten. Sie können sich im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung aber für den DIN-Standard zertifizieren lassen.
Die Hoffnung der Verfasser ist es, dass der Markt dadurch transparenter wird und der Druck auf die Anbieter wächst, die sich nicht an dem Standard messen lassen wollen. Der nächste Schritt könnte eine darauf aufbauende DIN-Norm sein, die per Gesetz verpflichtend gemacht wird.
Wer hat den Standard definiert?
In dem Konsortium, das die DIN-Spezifikation über eineinhalb Jahre erarbeitet hat, waren neben Branchenvertretern verschiedene Verbraucher- und Angehörigenorganisationen sowie Juristen und Wissenschaftler beteiligt, darunter die Stiftung Warentest und das Kuratorium Deutsche Altershilfe.
Was sind die wichtigsten Inhalte?
Auf 23 DIN-A4-Seiten ist aufgelistet, welche Anforderungen gestellt werden: an die Betreuungskräfte, an deren Einsatzort und Unterkunft, an die Vermittlungsagenturen und an die meist im Ausland angesiedelten Unternehmen, bei denen die Betreuer angestellt sind. Dabei erscheinen manche Dinge auf den ersten Blick selbstverständlicher, als sie es in der Realität sind – zum Beispiel, dass jedem Einsatz ein schriftlicher Vertrag zugrunde liegen muss und dass der Leistungsumfang und die Pflichten der unterschiedlichen Beteiligten genau dokumentiert sein müssen.
Vermittler in der Pflicht
Den Vermittlungsagenturen wird nach dem DIN-Standard ein hohes Maß an Verantwortung zugeschrieben. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die umfassende Information der betreuungsbedürftigen Personen und deren Angehörigen. Und sie müssen gelernte Pflegekräfte beschäftigen, um die fachgerechte Beratung sicherzustellen. Dazu gehört die Aufklärung darüber, welche Tätigkeiten die „Laienpfleger“ ausführen dürfen und welche nicht oder wie deren Ruhezeiten und freie Tage (per Gesetz mindestens einer pro Woche) organisiert werden können. Zu den Anforderungen gehört auch, dass die Agentur per 24-Stunden-Hotline als Ansprechpartner vor Ort erreichbar ist.
Darüber hinaus werden die Vermittler verpflichtet, die ausländischen Partnerfirmen regelmäßigen „Audits“ zu unterziehen. Das heißt, sie müssen durch jährliche Prüfungen und zweijährliche Besuche beispielsweise kontrollieren, wie die Sozialversicherungspflicht eingehalten wird, ob die Bezahlung dem Mindestlohn entspricht und wie die Betreuungskräfte angelernt und in den wichtigsten Prinzipien der Grundpflege geschult werden. Zudem werden Standards für die Bewerbungsbögen vereinbart – etwa ein einheitliches System für die Einstufung der Deutschkenntnisse.
Welche Rolle spielt Mecasa?
Das 2016 gegründete Unternehmen mit Sitz in Stuttgart-Fasanenhof hat die DIN-Spezifikation initiiert und sieht sich als David im Kampf gegen Goliath. „Bisher zeichnet sich diese Branche leider viel zu oft durch mangelhafte Versorgungsqualität, Ausbeutung und Rechtsunsicherheit aus“, sagt Geschäftsführer Weiss. Aufgrund von Erfahrungen in den eigenen Familien hat er sich gemeinsam mit den drei Mitgründern vorgenommen, die Situation zu verbessern.
Nicht alle Wettbewerber aber unterstützen den Ruf nach mehr Regulierung und Transparenz der Branche. Größere Konkurrenten hätten auch schon mit juristischen Schritten gegen den DIN-Standard gedroht, sagt Weiss – bis jetzt aber sei es bei Worten geblieben. Mecasa betreut derzeit rund 150 Senioren, bei denen 300 Betreuungskräfte im Einsatz sind. Im Normalfall wechseln sich zwei Betreuer regelmäßig ab.
Welchen Preis hat Qualität?
Auf dem Schwarzmarkt, dessen Anteil auf bis zu 90 Prozent geschätzt wird, werden illegal beschäftigte Arbeitskräfte für 1000 bis 2000 Euro im Monat vermittelt. Häusliche Betreuung, die den Kriterien des DIN-Standards genügt, kostet hingegen rund 2600 bis 2700 Euro, sagt Weiss.