Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ab dem Jahr 2015 durch neue Kessel ersetzt werden. Eine Ausnahme besteht für effiziente Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Außerdem verlangt der Gesetzgeber, dass Hausbesitzer bis Ende 2015 die oberste Geschossdecke ihres Hauses oder das Dach dämmen. Ausgenommen sind in beiden Fällen Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit mindestens 1. Februar 2002 selbst darin wohnen.