Vom nächsten Jahr an bleiben der reine Wehrsold für den freiwilligen Wehrdienst steuerfrei. Zurzeit liegt der Sold bei ungefähr 280 bis 350 Euro monatlich. Auch das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst, den Jugendfreiwilligendienst und andere zivile Freiwilligendienste wird weiterhin von Steuern verschont. Das Taschengeld beim Bundesfreiwilligen-dienst beträgt zurzeit maximal 336 Euro monatlich. Steuerpflichtig werden dagegen bei Dienstverhältnissen ab dem 1. Januar 2013 folgende Leistungen: der Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung. Diese steuerliche Klarstellung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2013, das vom Vermittlungsausschuss aufgehalten worden ist. Es ist jedoch geplant, die Änderungen rückwirkend zum 1. Januar 2013 umzusetzen.