Neues Unterhaltsrecht Von Männern für Männer

Justizminister Marco Buschmann (FDP) will das Unterhaltsrecht reformieren. Foto: dpa/Britta Pedersen

Justizminister Buschmann will das Unterhaltsrecht reformieren. Seine Eckpunkte würden den Frauen mehr schaden als nutzen, befürchtet unser Berliner Korrespondent Norbert Wallet.

Berliner Büro: Norbert Wallet (nwa)

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Unterhaltsrecht reformieren. Aber nicht alles, was nach Reform klingt, ist ein Fortschritt. Tatsächlich dürften die Pläne des Justizministers mehr Schaden anrichten als sie Nutzen bringen.

 

Es muss klar sein, dass eine Veränderung am Gesetz diejenigen nicht schlechter stellt, die besonders verwundbar sind: Das sind die Kinder und die Alleinerziehenden – und das sind ganz überwiegend Frauen. Deshalb sollten ob der Buschmann-Pläne alle Alarmglocken schrillen.

Wer mehr betreut, soll weniger zahlen

Buschmann argumentiert, sein Vorhaben orientiere sich an einer geänderten Realität. Männer würden sich bei der Kinderbetreuung nach der Scheidung inzwischen weit mehr einbringen. Ob sie aber viel oder gar nicht mitbetreuen, ändere nichts an der zu leistenden Unterhaltszahlung. Nun soll gelten: Wer mehr Betreuungszeit übernimmt, muss weniger zahlen.

Das ist zu einfach gedacht. Der Unterhalt soll der materiellen Absicherung der Kinder dienen. Er ist keine Bezahlung der Mutter für die Betreuungszeit. Der finanzielle Bedarf für diese Absicherung ist unabhängig von der Frage, welches Elternteil wie lange betreut immer gleich. Die Kosten für Schulmaterial, Kleidung oder Spielzeug ändern sich nicht, wenn ein Kind künftig mehr Zeit beim Vater verbringen könnte. Buschmanns Plan wird in vielen Fällen aber genau dazu führen, dass der Mutter, bei der das Kind lebt, letztlich weniger Geld zur Verfügung steht.

Es geht nicht um bloße Verwahrung

Ob es dem Kindeswohl dient, wenn Vätern, die sich bislang nicht um ihre Trennungskinder gekümmert haben, nun ein Weg gewiesen wird, durch mehr Betreuung weniger zu zahlen, ist eine zusätzliche Frage. Schließlich geht es nicht um bloße Verwahrung. Die parlamentarischen Beratungen müssen sicherstellen, dass der Gesetzentwurf mehr wird als ein Plan von Männern für Männer.

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