In Perouse beginnt Rutesheim mit der Entwicklung eines neuen Wohngebiets. Zunächst muss mit Besitzern von etwa 80 Grundstücken verhandelt werden.
Rutesheim - Seit geraumer Zeit ist die Umwandlung der Perouser Krautgärten in ein Wohngebiet ein Thema im jährlichen Arbeitsprogramm des Rutesheimer Gemeinderats und der Stadtverwaltung. Nun ist das Gremium in seiner jüngsten Sitzung einen ersten Schritt gegangen und hat einstimmig eine Umlegung von Grundstücken in dem Areal angeordnet.
Damit soll die lange Tradition des Exportschlagers des Waldenserortes, des leckeren Sauerkrauts, nicht beendet werden. Der Kohl wird auch weiterhin großflächig auf den Äckern der Landwirte wachsen. Die kleingärtnerische Nutzung der „Krautgärten Perouse“ ist hingegen erheblich zurückgegangen. Es sind kleine Stückchen in einem etwa 8000 Quadratmeter großen Areal, das inzwischen von Wohnbebauung eingekreist ist.
Keine Edellösung für den Einzelnen
„Der Wohnraumbedarf und die Nachfrage sind im Ort sehr groß, wir kommen eigentlich nicht hinterher“, sagte die Bürgermeisterin Susanne Widmaier. „Aber wir sind uns einig, dass auch hier geförderter und bezahlbarer Wohnraum entstehen soll.“ Und so zog sich quer durch die Stellungnahmen aller Fraktionssprecher die Zufriedenheit, dass es losgeht. Aber es soll sozial und von hoher Qualität gebaut werden, zum Ort passen und keine Edellösung für Einzelne sein.
„Obwohl es eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche gewesen ist, reiht sich das Vorhaben, hier ein neues Wohngebiet zu schaffen, in die Kategorie Innen- vor Außenentwicklung des Ortes ein,“ sagte der Stadtbaumeister Bernhard Dieterle-Bard. Bei dieser Bebauung müssten die Landwirte auch keine Flächen für Ausgleichsmaßnahmen hergeben, die finden im Gebiet statt. Von Vorteil sei auch, dass eine Erschließung vorhanden ist, also keine komplett neue Infrastruktur geschaffen werden muss.
Das Stadtbauamt hat dementsprechend einen städtebaulichen Vorentwurf erarbeitet, der dem Gemeinderat vorgestellt wurde. Dieser Gestaltungsentwurf dient nun als unverbindliche Grundlage für die Ermittlung des Bodenwerts im Gebiet. Bislang war vorgesehen, auf dieser Basis ein „Ankaufverfahren“ durchzuführen, um im Idealfall möglichst alle Grundstücke in das Eigentum der Stadt zu bringen – das ist bereits etwa die Hälfte der unbebauten Grundstücke.
Viele kleine Grundstücke
Doch aufgrund der großen Vielzahl an kleinen und kleinsten Grundstücken – mehr als 80 – und der zahlreichen Eigentümer werden nun die Umlegung und die Bodenordnung nach den Vorschriften des vierten Teils des Baugesetzbuches eingeleitet. Die besagen unter anderem, dass zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden können. So, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Umlegung muss von der Gemeinde in eigener Verantwortung angeordnet und durchgeführt werden. Dies, wenn und sobald sie erforderlich ist, um einen Bebauungsplan zu verwirklichen oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Die muss allerdings innerhalb eines zusammenhängend bebauten Ortsteils zulässig sein.
Geringe Verkaufsbereitschaft
Diese Voraussetzungen sind nach Ansicht des Gremiums und der Verwaltung gegeben. Auch vor dem Hintergrund, dass erste Anfragen bei den Privateigentümern eine eher geringe Bereitschaft zum Verkauf gezeigt haben. Bis auf die Grundstücke an der Förstlestraße ist das Plangebiet im Flächennutzungsplan 2008 bis 2025 als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen. Dadurch kann der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Gebiets soll auch der neue Spielplatz Malmsheimer Straße entstehen. Da die 2000 Quadratmeter große Fläche im Bebauungsplan „Ostumfahrung Perouse“ liegt, sind dafür bereits die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorhanden. Auch wenn eine Aufnahme ins Plangebiet „Krautgärten Perouse“ nicht erfolgt, kann die Herstellung über die Umlegung erfolgen.