Das Göppinger Versorgungsunternehmen EVF erlebt vor dem Verwaltungsgerichtshof eine bittere Niederlage und muss weiterhin mehr teures Landeswasser beziehen, als erwünscht.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Göppingen/Geislingen - Die Hoffnung auf eine deutliche Senkung des Frischwasserpreises in Göppingen und Geislingen hat sich zerschlagen. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim jetzt die Abrechnungspraxis der Landeswasserversorgung (LW) weitgehend bestätigt und damit eine Klage der Energieversorgung Filstal (EVF) zurückgewiesen. In der ersten Instanz war das kommunale Unternehmen, das im Auftrag der Städte Göppingen und Geislingen die Wasserversorgung betreibt und seinen Durst teilweise bei der Landeswasserversorgung stillt, noch siegreich gewesen.

 

Wunsch nach mehr eigenem Wasser

Wie mehr als 100 andere Städte und Gemeinden im Mittleren Neckarraum sind Göppingen und Geislingen Mitglieder im Zweckverband LW und haben so das Recht, Trinkwasser aus dem Donauried zu beziehen. Allerdings haben sie sich bei der Gründung des Verbands aufgrund überzogener Erwartungen Bezugsrechte gesichert, mit denen man heute ganze Innenstädte fluten könnte. Das kommt jetzt doppelt teuer. Zum einen richtet sich die Beteiligung an den Fixkosten des Verbands nach den Bezugsrechten. Zum anderen ist die EVF zu einer Mindestabnahme von 38 Prozent ihrer einst bestellten Wassermenge laut Satzung verpflichtet. Dabei würde EVF-Chef Martin Bernhart lieber die eigenen Quellen stärker aufdrehen. Dort fördert die EVF das Wasser zu einem Siebtel des Preises, den die LW in Rechnung stellt. 500 000 Kubikmeter könnten zusätzlich gefördert werden. Der Kubikmeterpreis für die Verbraucher könnte dadurch von gegenwärtig 2,29 Euro um gut 15 Cent sinken.

Wer profitiert von Göppingens Beitrag?

Der Wunsch nach einer Halbierung des Göppinger Bezugsrechts stieß beim Verband auf taube Ohren, was vermutlich daran liegt, dass es gewichtige Verbandsmitglieder gibt, die ihr Bezugsrecht besser ausnutzen und damit von der gegenwärtigen Praxis profitieren. Die LW machte dazu auf Anfrage keine Angaben. Allerdings verfügt die Landeshauptstadt Stuttgart, die kein eigenes Wasser nutzt, in der Verbandsversammlung über eine Sperrminorität.

Auch vor Gericht konnte die EVF jetzt nichts erreichen. Die Orientierung an 50 Jahre alten Schätzungen sei zumindest „nicht willkürlich“, urteilte der VGH, stellte allerdings gleichzeitig fest, dass die notwendige Grundlast nach einem Gutachten, das der Verband selbst vorgelegt hat, nur bei 32,8 Prozent liegen dürfte. Für Bernhart ist dies ein Teilerfolg. Statt eine halbe Million kann er nun voraussichtlich 50 000 Kubikmeter zusätzliches Eigenwasser verwenden. Für den Wasserpreis bringt das ein bis zwei Cent. „Das ist nicht das, was wir uns versprochen hatten“, räumt der EVF-Chef ein, der nun noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde eine Revision erzwingen kann. (Az. 3 S 1947/12)