Notfallbetreuung in Kitas Wer kann seine Kinder wie in die Kita bringen?

Grundsätzlich bleiben Kindertageseinrichtungen bis auf weiteres geschlossen. Doch bald haben mehr Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder in eine Notbetreuung zu geben. Foto: dpa/Monika Skolimowska

Nicht nur Eltern, die in „kritischen“ Berufen arbeiten, dürfen ihren Nachwuchs abgeben, sondern alle mit einem präsenzpflichtigen Arbeitsplatz außer Haus. Wie geht das im Detail? Fragen und Antworten dazu.

Stuttgart - Das Land will vom 27. April an mehr Kinder als bisher in den Genuss einer Notbetreuung in Kitas, der Tagespflege sowie in Schulen kommen lassen. Dies teilte am Montag Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) mit. Hatten auf diesen Notdienst bisher nur Eltern Anspruch, die bei Polizei, in Kliniken oder anderen „kritischen“ Einrichtungen arbeiten, so können nun grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise Alleinerziehende „einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen“, eine Notbetreuung erhalten. Einbezogen werden künftig auch Schüler der siebten Klasse. Eisenmann präzisiert damit eine Übereinkunft von Bund und Länder.

 

Voraussetzung für die berufstätigen Eltern ist allerdings, dass ihr Arbeitgeber sie unabkömmlich stellt und dies auch bescheinigt. Bei Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung. Weiterhin bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigter oder des alleinerziehenden Elternteils, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Möglichst kleine Gruppen

„Da der reguläre Kitabetrieb weiter untersagt ist, muss dieses Angebot aber weiterhin eine Notbetreuung bleiben und kann leider nicht für alle gelten“, betonte die Kultusministerin. Weil aber das wirtschaftliche Leben in den nächsten Tagen langsam wieder hochfahre, sei es angebracht, die Notbetreuung auszuweiten, um Eltern zu entlasten, die einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen.

Stattfinden soll die Notbetreuung in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besucht hat, und durch deren Personal. Dabei sollten „möglichst kleine Gruppen“ gebildet werden. Die zulässige Gruppengröße darf nach den Vorgaben des Kultusministeriums höchstens die Hälfte der genehmigten Gruppengröße, in Schulen höchstens die Hälfte des jeweils geltenden Klassenteilers betragen. Die Kita-Leitung könne gemeinsam mit dem Träger notfalls die Gruppengröße weiter reduzieren, falls sich andernfalls die Infektionsschutzregeln nicht einhalten lassen, heißt es weiter. In der Kindertagespflege sind Gruppen mit bis zu fünf Kindern in der Notbetreuung zulässig.

Viele Erzieherinnen fehlen

Die Träger der Einrichtungen werden auch ermächtigt, vom Mindestpersonalschlüsse abzuweichen, sofern die Aufsichtspflicht gewährleistet ist. Eisenmann: „Die Kommunen und freien Träger rechnen damit, dass sie bis zu 40 Prozent ihrer Erzieherinnen und Erzieher aktuell nicht einsetzen können, da sie zu Risikogruppen zählen. Deshalb müssen wir hier Zugeständnisse an den Personalschlüssel machen.“

Doch was, wenn die Betreuungskapazität nicht für alle ausreicht? Dann hätten Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der „kritischen“ Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist, sowie Kinder, die im Haushalt einer beziehungsweises eines Alleinerziehenden lebt; oder aber Kinder, bei denen die Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindswohls erforderlich ist. Letztlich entscheidet dann die Gemeinde. Über die Zahl der Kinder, die sich derzeit in einer Notbetreuung befinden, vermag das Kultusministerium keine Angaben zu machen. Dies werde nicht zentral erhoben, sagte ein Sprecher. Deutschlandweit waren nach Schätzung des Bundesfamilienministeriums Ende März rund 160 000 der 3,7 Millionen Kita-Kinder in einer Notbetreuung.

Kitas grundsätzlich geschlossen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am vergangenen Samstag betont, dass die Kindertageseinrichtungen weiterhin geschlossen bleiben: „Denn dort wäre das Infektionsrisiko besonders hoch, da sich Kinder in diesem Alter noch nicht ausreichend an die notwendigen Abstands- und Hygieneregeln halten können.“ Ihm sei aber bewusst, dass es für viele Eltern eine hohe Belastung mit sich bringe, Kinder und ihre Arbeit unter einen Hut zu bringen. Bund und Länder haben sich am vergangenen Freitag darauf geeinigt, für die Zeit nach dem 3. Mai ein Konzept zu erarbeiten, das Leitlinien und Empfehlungen zur schrittweise Wiedereröffnung formuliert. Wann und wie diese umgesetzt werden können, hänge aber vom Verlauf des Infektionsgeschehens ab, heißt es.

Die Bildungsgewerkschaft GEW hält die geplanten Gruppen für die Notbetreuung in Kitas und Grundschulen für zu groß. Sie setzt sich für deutlich kleinere Gruppen und mehr Fachkräfte pro Gruppe ein. „Die jetzt geplanten Regelungen sind ein Risiko für die Kinder und die pädagogischen Fachkräfte. Wie soll eine Grundschullehrerin alleine mit 14 Erstklässlern darauf achten, dass der 1,5-Meter-Abstand gewahrt bleibt“, fragte die GEW-Landesvorsitzende Doro Moritz.

Die Landtags-FDP unterstützte die Ausweitung der Notbetreuung ausdrücklich. Allerdings dürfe das Land diejenigen nicht vergessen, die nicht unter die nun geltende Regelung fallen. Das Land müsse außerdem mit den Kommunen über den Erlass der Kita- und Kindergartenbeiträge verhandeln. In Bayern müssten die Eltern während der Monate Mai bis Juli keine Gebühren bezahlen.

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