Manteldesk: Mirko Weber (miw)

Und „klar“ habe man Brandt „vor Durchsuchungen gewarnt“, aber „nicht konkret“. „Ich habe gesagt, er möge doch bitte kein Propagandamaterial bei sich lagern.“ Die Ebene von Reiner B. beim Verfassungsschutz, muss man sich vorstellen, war eine, auf der „die Dinge immer irgendwie gehandhabt wurden“. Darüber „gab’s halt noch eine Führungsebene, die die Fäden in der Hand hatte“. Was passiert wäre, wenn über Brandt die Ermittlungen in die Nähe des Trios Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt geführt hätten, wisse er nicht, sagt Reiner B., als ihn die Nebenkläger in München danach fragen. Gab es da keine Richtlinien, Szenarien, irgendeinen Plan womöglich? „Nein“, sagt Reiner B., und er ist auch im Nachhinein über das Fehlen solcher Voraussicht keineswegs erstaunt. Man handhabte das alles – irgendwie.

 

Dabei weiß Reiner B. insgesamt noch eine Menge im Vergleich zu seinem Kollegen Jürgen Z., der danach aussagt. Auch er wird, wie bereits im Erfurter Untersuchungsausschuss, mit seinen Erinnerungsprotokollen und kleineren Skizzen und Vermerken konfrontiert. Das geht dann so:

Richter Manfred Götzl: „Wer war Alex?“

Jürgen Z.: „Das weiß ich nicht mehr.“

Richter: „Hier geht es um ein Gespräch

Und „klar“ habe man Brandt „vor Durchsuchungen gewarnt“, aber „nicht konkret“. „Ich habe gesagt, er möge doch bitte kein Propagandamaterial bei sich lagern.“ Die Ebene von Reiner B. beim Verfassungsschutz, muss man sich vorstellen, war eine, auf der „die Dinge immer irgendwie gehandhabt wurden“. Darüber „gab’s halt noch eine Führungsebene, die die Fäden in der Hand hatte“. Was passiert wäre, wenn über Brandt die Ermittlungen in die Nähe des Trios Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt geführt hätten, wisse er nicht, sagt Reiner B., als ihn die Nebenkläger in München danach fragen. Gab es da keine Richtlinien, Szenarien, irgendeinen Plan womöglich? „Nein“, sagt Reiner B., und er ist auch im Nachhinein über das Fehlen solcher Voraussicht keineswegs erstaunt. Man handhabte das alles – irgendwie.

Dabei weiß Reiner B. insgesamt noch eine Menge im Vergleich zu seinem Kollegen Jürgen Z., der danach aussagt. Auch er wird, wie bereits im Erfurter Untersuchungsausschuss, mit seinen Erinnerungsprotokollen und kleineren Skizzen und Vermerken konfrontiert. Das geht dann so:

Richter Manfred Götzl: „Wer war Alex?“

Jürgen Z.: „Das weiß ich nicht mehr.“

Richter: „Hier geht es um ein Gespräch

über die Flüchtigen Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos. Erinnern Sie sich da?“

Jürgen Z.: „Nein. Über das hinaus, was ich geschrieben habe, weiß ich nichts mehr. Das liegt alles viel zu lange zurück.“

Als Z. sich doch einmal erinnert, vage genug, beruft er sich sofort auf seine Aussagegenehmigung, die in diesem Fall bis hierher und nicht weiter gehe. „Tut mir leid.“

Der Tag, an dem das Trio in den Untergrund ging

Am Nachmittag erscheint Frau Angelika L., 62 Jahre alt, Kriminalbeamtin im Ruhestand. Sie war dabei, als am 26. Januar 1998 in Jena bei Beate Zschäpe eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt wurde, zwei Tage bevor die Haftbefehle gegen das Trio ausgestellt wurden. Es fanden sich eine alte Reichskriegsflagge, das vom Trio in Neonazi-Szenekreisen vertriebene Brettspiel „Pogromly“ und diverse Waffen.

Es war der Tag, an dem auch das Bombenlager in der von Zschäpe gemieteten Garage entdeckt wurde, und es war der Tag, an dem das Trio in den Untergrund ging. Der Verwertung der Aussage von Frau L. widerspricht die Verteidigung von Beate Zschäpe. Der Anwalt des Angeklagten Ralf Wohlleben betont, es lasse sich feststellen, dass der Thüringer Heimatschutz lediglich politische Ziele gehabt habe. Gewaltanwendungen seien nicht geplant gewesen.

Ein Vertreter der Nebenkläger, der Hamburger Thomas Bliwier, hält in einem Beweisantrag fest, dass der Thüringische Verfassungsschutz erheblich in den Fall Tino Brandt verstrickt gewesen sei. Indirekt sei so die Arbeit des Thüringischen Heimatschutzes befördert worden. Das Landesamt habe „die Festnahme des Trios verhindert“, um Brand im Rahmen „des erweiterten Quellenschutzes“ zu schützen. Die Verteidigung von Beate Zschäpe formuliert, dass es sich bei Brandt um jemanden handle, der „in seiner leicht narzisstischen Rolle alle belogen“ habe. Brandt sei „absolut unglaubwürdig“ und für den Tatvorwurf gegen Zschäpe „substanzlos“. So endet der 144. Tag im NSU-Prozess in München.