Obdachlose in Leonberg Stadt sucht händeringend Wohnraum

In diesem ehemaligen Leonberger Altersheim will der Landkreis Böblingen 250 Flüchtlinge unterbringen. Foto: Simon Granville

Nicht nur Flüchtlinge, sondern auch Obdachlose haben einen Anspruch auf Unterkunft. 250 Menschen sind in Leonberg provisorisch untergebracht.

Leonberg: Thomas K. Slotwinski (slo)

Die aktuelle Debatte um eine Flüchtlingsunterkunft in einem ehemaligen Altersheim am Leonberger Stadtpark zeigt exemplarisch, wie schwierig es ist, für Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten, aber auch für die eigenen Obdachlosen, ein Dach über dem Kopf zu finden. In Leonberg sind derzeit rund 250 solcher Menschen provisorisch untergebracht. Dafür hat die Stadt 72 Häuser oder Wohnungen angemietet. Zudem gibt es zwei Containersiedlungen unterhalb der Altstadt und am Kreisverkehr beim Aldi.

 

Der Bedarf ist damit längst nicht gedeckt, meint eine Sprecherin der Stadtverwaltung: „Wir suchen ständig neue Objekte.“ Und das hat nicht nur mit sozialen Erwägungen zu tun. Das Unterbringen obdachloser und geflüchteter Menschen gehört zu den Pflichtaufgaben aller Städten und Gemeinden. „Kommunen sind rechtlich verpflichtet, unfreiwillig obdachlose Menschen vorübergehend unterzubringen“, sagt die Sprecherin. Dies gelte auch für Menschen, die von einer Zwangsräumung betroffen sind.

Basis hierfür sind Bundesgesetze. Deutschland hat sich durch menschenrechtliche Verträge verpflichtet, allen das Recht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Auch aus dem Grundgesetz ergibt sich das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, zu dem auch eine Unterkunft gehört. „Das Menschenrecht auf Wohnen zielt darauf ab, allen Menschen in Deutschland eine angemessene Unterkunft zu ermöglichen“, so die Sprecherin.

Das städtische Sozialamt und das Gebäudemanagement, das sich um den Wohnraum kümmert, haben nicht nur Obdachlose und Asylbewerber im Blick. Menschen unter einer gewissen Einkommensgrenze haben Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Dieser erlaubt, in Wohnungen mit günstigeren Mietpreisen zu leben. Einige der Sozialwohnungen werden durch die Stadt angemietet und vermittelt. Wohnungssuchende müssen hierfür seit mindestens einem Jahr in Leonberg wohnen. Die Wohnungen werden nach Dringlichkeit im Amt für Jugend, Familie und Schule vergeben.

Sammelunterkünfte, wie die vom Landkreis Böblingen geplante im ehemaligen Altersheim am Stadtpark, sollen dabei weitgehend vermieden werden. Das Rathaus strebt eine dezentrale Unterbringung an, die sich über das gesamte Stadtgebiet erstreckt. Gelegentlich werden auch Hotelzimmer langfristig angemietet.

Für Vermieter, die Wohnraum zur Verfügung stellen, ist das nicht das schlechteste Geschäft. Denn die Stadtverwaltung garantiert die Mietzahlungen. Die Hürden sind niedrig: „Es kann sich auch um Objekte handeln, die auf dem freien Wohnungsmarkt schwer zu vermitteln sind“, sagt die Verwaltungssprecherin. „Befristete Anmietungen, aber auch langfristige Mietverhältnisse sind möglich.“ Wer Wohnraum anzubieten hat, kann sich mit dem Leonberger Gebäudemanagement in Verbindung setzen.

Kontakt: Telefon 0 71 52 / 9 90-3222, -3225 oder -3226. Oder per E-Mail an : gebaeudemanagement@leonberg.de

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