Ein 55-Jähriger wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er soll Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung gewesen sein.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen 55 Jahre alten Türken wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Nach der Beweisaufnahme zeigte sich das Gericht am Montag überzeugt, dass der Mann in der türkischen Linksextremistengruppe DHKP-C aktiv war. Der Verurteilte muss neben der Bewährungsstrafe 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

 

Der Verurteilte war nach den Feststellungen des Gerichts im „Komitee Mannheim“ in Kenntnis der Ziele, Programmatik und Methoden der DHKP-C aktiv. Deren Tätigkeit ist laut Gericht darauf gerichtet, Mord und Totschlag zur Verwirklichung ihrer Ziele zu begehen.

Der Mann war von 2014 bis 2019 in der Gruppe aktiv, trat dann aber aus. Erst am Ende der Beweisaufnahme gestand er dem Gericht zufolge, „Anhänger“ der DHKP-C gewesen zu sein und gewusst zu haben, dass diese verboten ist.