Konzept:
Der Landkreis übernimmt von 2020 an die gesamten Kosten für das aktuelle Angebot im überörtlichen Busverkehr. Zudem soll ein Basisangebot bei innerstädtischen Linien aus dem Kreisetat bezahlt werden, das nach Einwohnerzahl und Nachfrage berechnet wird. Die Kosten für jegliche Extrawünsche der Kommunen werden außerdem zu 50 Prozent vom Landkreis finanziert. Mit dieser Regelung will die Kreisverwaltung sicherstellen, dass mindestens der Status quo erhalten bleibt – und das enge Netz des öffentlichen Nahverkehrs nicht durch die Entscheidung einer einzelnen Kommune gefährdet werden kann.

 

Anlass:
Hintergrund der Neuregelung sind Änderungen des EU-Rechts. Diese führen dazu, dass die bisherigen Kooperationsverträge künftig nicht mehr gelten. Deshalb suchen Landkreise und Verkehrsanbieter in der Region nach einer Lösung, um den öffentlichen Nahverkehr europarechtskonform zu gestalten.