Heiligabend und Silvester fallen in diesem Jahr auf einen Sonntag. Welche Regelungen gelten und welche Geschäfte öffnen dürfen.

Wirtschaft: Imelda Flaig (imf)

Normalerweise haben die Geschäfte an Heiligabend bis 14 Uhr geöffnet. Wer aber in diesem Jahr am 24. Dezember noch die letzten Besorgungen fürs Weihnachtsfest machen will, steht womöglich vor verschlossenen Türen. Doch welche Geschäfte haben offen?

 

Heiligabend und Silvester fallen in diesem Jahr auf einen Sonntag. Dann sind Geschäfte regulär eigentlich geschlossen. Doch es gibt Sonderregelungen. An Heiligabend dürfen in Baden-Württemberg – wie übrigens in den meisten Bundesländern – auch dieses Jahr bestimmte Geschäfte öffnen, allerdings sind die Öffnungszeiten auf drei Stunden begrenzt und bis maximal 14 Uhr möglich.

Welche Geschäfte öffnen dürfen, ist in Paragraf 15 des Ladenschlussgesetzes geregelt. Supermärkte beziehungsweise Geschäfte, die vorwiegend Lebensmittel und Genussmittel vertreiben, dürfen öffnen. Das gilt auch für Verkaufsstellen von Weihnachtsbäumen und für Bäckereien, Blumenläden und Kioske, also Verkaufsstellen, die auch sonst an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Allerdings sollten sich Verbraucher nicht auf den Einkauf auf den letzten Drücker verlassen.

Kaufland, Lidl & Co bleiben zu

Viele große Handelsketten haben bereits angekündigt, am 24. Dezember nicht zu öffnen. „Für die Kolleginnen und Kollegen ist das eh eine arbeitsreiche Woche, dann brauchen Sie an Heiligabend, der ja auf einen Sonntag fällt, nicht auch noch arbeiten“, sagt ein Kaufland-Sprecher. Die Kaufland-Filialen blieben am 24. Dezember zu. Auch Aldi, Lidl, Edeka, Rewe & Co. wollen ihren Beschäftigten den Heiligabend mit der Familie überlassen. An einzelnen Standorten könnte es aber Ausnahmen geben – etwa bei Supermarktfilialen an Sonderstandorten wie Bahnhöfen.

Kunden sollten sich aber schon jetzt in der jeweiligen Filiale über die Öffnungszeiten informieren, damit sie an Heiligabend nicht vor verschlossenen Türen stehen. Es stehe den Geschäften ja frei, ob sie von der gesetzlichen Öffnungsmöglichkeit Gebrauch machen wollten oder nicht, sagt ein Sprecher des Handelsverbands Baden-Württemberg. Tankstellen, Apotheken und Verkaufsstellen in Flughäfen und Bahnhöfen dürfen bis 17 Uhr öffnen.

Keine Ausnahme an Silvester

Auch der 31. Dezember fällt auf einen Sonntag, doch für Silvester gibt es – anders als für Heiligabend, der auf einen Sonntag fällt – keine Ausnahmeregelung. Am 31. Dezember gelten die Öffnungszeiten für Sonn- und Feiertage.