Ein Teil der Dienstleistungen, die laut Online-Zugangsgesetz digital verfügbar sein müssten, können im Kreis Esslingen tatsächlich schon genutzt werden. Bei einem Großteil hakt es allerdings noch gewaltig.

Region: Andreas Pflüger (eas)

Ganz gleich welche Statistik man heranzieht: Beim Thema Digitalisierung ist Deutschland bestenfalls Mittelmaß. Dies gilt auch – und gerade – für die Prozesse in den Verwaltungen. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sollten, wie es im Jahr 2017 offiziell hieß, „Behördengänge für möglichst viele Menschen digital zugänglich gemacht werden und zwar nutzerorientiert sowie bedarfsgerecht bis Ende 2022“.