Das Transplantationsgesetz verbietet Organhandel ausdrücklich. In verschiedenen Richtlinien legt die BÄK zudem weitere Regeln für die Transplantation fest. Sie besagen auch, dass bei der Frage, welcher Kranke ein Spenderorgan bekommt, Chancengleichheit herrschen muss. Die Aussicht auf ein Organ darf nicht „von Wohnort, sozialem Status“ oder „finanzieller Situation“ abhängen. Es soll also nicht so sein, das sich jemand einen aussichtsreichen Platz auf der Warteliste kaufen kann, die in Deutschland recht lang ist. Etwa 12 000 schwer kranke Bundesbürger warten derzeit auf ein möglicherweise lebensrettendes Organ wie eine Niere, Leber, Lunge oder ein Herz.

 

Viele von ihnen sterben, weil sie nicht rechtzeitig Hilfe bekommen. Und eben deshalb hatte der Bundestag erst im Frühjahr einen Beschluss gefasst, um mehr Menschen für eine Organspende zu gewinnen. Alle Bürger werden künftig regelmäßig von ihrer Krankenkasse mit der Bitte angeschrieben, sich darüber Gedanken zu machen. Eine Antwort ist jedoch keine Verpflichtung. Just in diese Lage platzt nun der Göttinger Fall, der natürlich das Vertrauen vieler Bürger in die Transplantationsmedizin erschüttern wird. Das gilt umso mehr, als die Organspende ein Thema ist, das bei vielen Bürgern nachhaltig Sorgen und Zweifel auslöst. So stoßen sich viele am sogenannten Hirntodkonzept. In Deutschland dürfen für eine postmortale Spende nur dann Organe entnommen werden, wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod des Spenders festgestellt haben. Kritiker dieses Ansatzes argumentieren, dass mit dem Hirntod das Leben eines Menschen nicht völlig erloschen sei. Daneben gibt es bei vielen die Sorge, dass Ärzte für einen kranken oder verunglückten Patienten nicht mehr alles in ihrer Macht stehende tun, wenn bekannt ist, dass er seine Spendenbereitschaft erklärt hat. Auch auf solche Vorbehalte soll die Aufklärungskampagne eingehen, die die vom Bundestag beschlossene Briefaktion an alle Bürger im Grunde ist. Ob das gelingt, kann heute natürlich niemand abschätzen.

Der Deutsche Bundestag hat noch einiges zu tun

Fest steht nur, dass der Bundestag noch einiges zu tun hat, um das System, das in Deutschland Organspenden abwickelt, zu reformieren. So beriet der Gesundheitsausschuss im März über ungewöhnliches finanzielles Gebaren der Deutsche Stiftung für Organtransplantation, die zum Beispiel für 490 000 Euro Büromöbel beschafft hatte. Die Stiftung hat ein Verfahren zugesagt, das solche Missstände vermeiden soll und wird darüber dem Ausschuss Bericht erstatten.

Wolfram Höfling, der Direktor des Instituts für Staatsrecht an der Universität Köln, kritisiert, dass die Transplantationsmedizin zu wenig Aufsicht und Rechtsschutzkontrolle unterliegt. Er verweist als Beleg für seine Kritik auf den Fall, der sich 2006 am Uniklinikum Essen zutrug. Es setzte eine Kranke auf die Warteliste für eine Nieren- und Bauchspeicheldrüsentransplantation, nachdem sie dafür 100 000 Euro bezahlt hatte. „Das Landgericht Essen jedenfalls“, so Höfling, „hat in einem der seltenen Fälle der Justizbefassung mit der Transplantationsmedizin kurzen Prozess mit der geschilderten Praxis gemacht.“ Wie Berlin die von Höfling geforderte Stärkung der Aufsicht erreichen kann und ob der Bundestag dazu überhaupt den Willen hat, das ist nicht einmal in Umrissen erkennbar.

Das Transplantationsgesetz verbietet Organhandel ausdrücklich. In verschiedenen Richtlinien legt die BÄK zudem weitere Regeln für die Transplantation fest. Sie besagen auch, dass bei der Frage, welcher Kranke ein Spenderorgan bekommt, Chancengleichheit herrschen muss. Die Aussicht auf ein Organ darf nicht „von Wohnort, sozialem Status“ oder „finanzieller Situation“ abhängen. Es soll also nicht so sein, das sich jemand einen aussichtsreichen Platz auf der Warteliste kaufen kann, die in Deutschland recht lang ist. Etwa 12 000 schwer kranke Bundesbürger warten derzeit auf ein möglicherweise lebensrettendes Organ wie eine Niere, Leber, Lunge oder ein Herz.

Viele von ihnen sterben, weil sie nicht rechtzeitig Hilfe bekommen. Und eben deshalb hatte der Bundestag erst im Frühjahr einen Beschluss gefasst, um mehr Menschen für eine Organspende zu gewinnen. Alle Bürger werden künftig regelmäßig von ihrer Krankenkasse mit der Bitte angeschrieben, sich darüber Gedanken zu machen. Eine Antwort ist jedoch keine Verpflichtung. Just in diese Lage platzt nun der Göttinger Fall, der natürlich das Vertrauen vieler Bürger in die Transplantationsmedizin erschüttern wird. Das gilt umso mehr, als die Organspende ein Thema ist, das bei vielen Bürgern nachhaltig Sorgen und Zweifel auslöst. So stoßen sich viele am sogenannten Hirntodkonzept. In Deutschland dürfen für eine postmortale Spende nur dann Organe entnommen werden, wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod des Spenders festgestellt haben. Kritiker dieses Ansatzes argumentieren, dass mit dem Hirntod das Leben eines Menschen nicht völlig erloschen sei. Daneben gibt es bei vielen die Sorge, dass Ärzte für einen kranken oder verunglückten Patienten nicht mehr alles in ihrer Macht stehende tun, wenn bekannt ist, dass er seine Spendenbereitschaft erklärt hat. Auch auf solche Vorbehalte soll die Aufklärungskampagne eingehen, die die vom Bundestag beschlossene Briefaktion an alle Bürger im Grunde ist. Ob das gelingt, kann heute natürlich niemand abschätzen.

Der Deutsche Bundestag hat noch einiges zu tun

Fest steht nur, dass der Bundestag noch einiges zu tun hat, um das System, das in Deutschland Organspenden abwickelt, zu reformieren. So beriet der Gesundheitsausschuss im März über ungewöhnliches finanzielles Gebaren der Deutsche Stiftung für Organtransplantation, die zum Beispiel für 490 000 Euro Büromöbel beschafft hatte. Die Stiftung hat ein Verfahren zugesagt, das solche Missstände vermeiden soll und wird darüber dem Ausschuss Bericht erstatten.

Wolfram Höfling, der Direktor des Instituts für Staatsrecht an der Universität Köln, kritisiert, dass die Transplantationsmedizin zu wenig Aufsicht und Rechtsschutzkontrolle unterliegt. Er verweist als Beleg für seine Kritik auf den Fall, der sich 2006 am Uniklinikum Essen zutrug. Es setzte eine Kranke auf die Warteliste für eine Nieren- und Bauchspeicheldrüsentransplantation, nachdem sie dafür 100 000 Euro bezahlt hatte. „Das Landgericht Essen jedenfalls“, so Höfling, „hat in einem der seltenen Fälle der Justizbefassung mit der Transplantationsmedizin kurzen Prozess mit der geschilderten Praxis gemacht.“ Wie Berlin die von Höfling geforderte Stärkung der Aufsicht erreichen kann und ob der Bundestag dazu überhaupt den Willen hat, das ist nicht einmal in Umrissen erkennbar.