Das Gericht in Lüneburg hat das Gnadengesuch des früheren SS-Mannes Oskar Gröning abgelehnt. Seine vierjährige Haftstrafe muss der 96-Jährige zeitnah antreten.
17.01.2018 - 11:07 Uhr
Lüneburg - Der wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning ist mit seinem Gnadengesuch gescheitert. Das teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg am Mittwoch mit.
2015 wurde Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt
Im Lüneburger Auschwitz-Prozess war Gröning 2015 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 96-Jährige soll nun zügig die Haft antreten.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte angekündigt, Gröning zeitnah die Ladung zum Strafantritt zu schicken. Eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen hatte das Bundesverfassungsgericht abgewiesen.