Sie möchten heute die Wäsche waschen, die die letzten Wochen liegen geblieben ist? Hier erfahren Sie, ob das am Ostermontag erlaubt ist.
An Feiertagen gilt es, die Feiertagsruhe einzuhalten. Welche Tätigkeiten und Arbeiten verboten sind, ist in Baden-Württemberg im Feiertagsgesetz geregelt.
Am Ostermontag die Waschmaschine anschalten?
Sie können Ihre Waschmaschine selbstverständlich auch am Ostermontag laufen lassen, wenn diese innerhalb Ihrer Wohnung steht und aufgrund des Alters oder eines Defekts nicht so laut ist, dass die Nachbarn dadurch gestört werden. Denn generell ist auch an Feiertagen Putzen, Waschen und Musik hören in einer Lautstärke erlaubt, die nicht über das eigene Zimmer oder die eigene Wohnung hinausgeht (Zimmerlautstärke). Denn in diesem Fall wird die Feiertagesruhe anderer Personen nicht gestört.
Steht die Waschmaschine allerdings in einem gemeinsamen Waschraum, sollten Sie einen Blick in die Hausordnung und/oder Ihren Mietvertrag werfen. Es kann sein, dass dort für Feiertage wie den Ostermontag bestimmte Regeln festgelegt sind. An diese sollten Sie sich dann auch halten. Im Zweifelsfall ist es wahrscheinlich besser, die Wäsche an einem anderen Tag zu waschen.
Darf man Wäsche aufhängen?
Das Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg verbietet öffentlich wahrnehmbare Arbeiten, welche geeignet sind, die Ruhe des Tages zu stören. Je nach Strenge der Auslegung dieses Satzes könnte dazu auch das Aufhängen von Wäsche im Garten oder auf dem Balkon zählen. Allerdings müsste hier das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei darüber entscheiden, inwiefern das Aufhängen der Wäsche die Feiertagsruhe stört, sollte sich tatsächlich jemand beschweren. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Beschwerde kommt, dürfte jedoch sehr gering sein.