Die Ampel rollt die alte Frage, wie Schwangerschaftsabbrüche geregelt sein sollen, erneut auf. So groß die Sorge über die Wucht der Debatte sein mag, sie muss erneut geführt werden, findet Autorin Anna-Sophie Kächele.

Ludwigsburg : Anna-Sophie Kächele (ask)

Der Paragraf 218 zum Schwangerschaftsabbruch ist einer der umstrittensten im deutschen Strafgesetz. Zweimal, in den Jahren 1975 und 1993, scheiterte dessen Reform vor dem Bundesverfassungsgericht, bis mit der Beratungslösung ein Kompromiss gefunden wurde. Jetzt kommt das Thema erneut auf und droht alte Gräben aufzureißen. Die Bundesregierung hat eine Kommission damit beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts neu geregelt werden können. Mitte April werden sie vorgestellt. Derzeit ist ein Abbruch grundsätzlich strafbar. Lässt sich die Frau jedoch vor der 12. Woche beraten, ist ihre Gesundheit gefährdet oder beruht die Schwangerschaft auf einer Straftat, dann erfolgt er straffrei.