Parapsychologische Beratungsstelle „Geisterjäger“ klagt erfolgreich gegen das Land

Promovierter Physiker und Psychologe: Walter von Lucadou Foto: dpa/Patrick Seeger

Eine Viertelmillion Euro forderte das Land von der Parapsychologischen Beratungsstelle in Freiburg zurück. Doch die „Geisterjäger“ siegten vor Gericht auf ganzer Linie. Nun läuft ein letzter Versuch.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Kurz vor Weihnachten bekam Walter von Lucadou (78) mal wieder Post vom Kultusministerium. Es waren keine frohen Wünsche zum Fest, sondern eine ultimative Aufforderung: Der Leiter der Parapsychologischen Beratungsstelle in Freiburg solle die Buchführungsunterlagen für die Jahre 2018 und 2019 zur Verfügung stellen; dazu sei er als Empfänger von Zuschüssen verpflichtet. Danach werde das Ressort von Theresa Schopper (Grüne) entscheiden, ob es Geld von ihm zurückfordere.

 

Es ist der wohl letzte Versuch, zumindest einen Teil jenes Betrages zu sichern, der über viele Jahre an Lucadou und seine Mitstreiter geflossen ist. Der vorletzte war in diesem Jahr, fast unbemerkt von der Öffentlichkeit, auf ganzer Linie gescheitert. Eine Viertelmillion Euro hatte das Ministerium von der Wissenschaftlichen Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie (WGFP) zurückverlangt. Die ist der Träger der Beratungsstelle, die seit Jahrzehnten vermeintlich übernatürliche Phänomene ergründet. Ob es rätselhafte Klopfgeräusche oder sich bewegende Gegenstände sind – der doppelt promovierte Physiker und Psychologe fand dafür oft natürliche Ursachen. Mehreren Tausend Menschen konnte er so helfen.

Eigentlicher Förderzweck spielt nur Randrolle

Als „Geisterjäger“ wurde Lucadou bundesweit bekannt, seit Jahrzehnten berichteten Medien über ihn. Für das Land Baden-Württemberg mit Freiburg als Hochburg der Parapsychologen galt er als Aushängeschild; zuletzt erhielt die Beratungsstelle jährlich gut 80 000 Euro. Doch dann schaute man im Kultusministerium einmal genauer hin, was da eigentlich bezuschusst wurde. Die Beratung zu Sekten und Psychogruppen – der eigentliche Förderzweck – spielte nur eine Nebenrolle; sie mache gerade zwei Prozent seiner Arbeit aus, verriet Lucadou arglos. Zudem stellte sich heraus, dass der Trägerverein erhebliche Rücklagen gebildet hatte, was das Ministerium erst auf Umwegen erfuhr. Die Folge: Ende 2019 wurde die Förderung gestoppt. Per Bescheid verlangte das Land zudem etwa 250 000 Euro zurück.

Doch die WGFP wehrte sich und klagte vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Dort fand im Juli eine als denkwürdig geschilderte Verhandlung statt: Lucadou erschien mit zahlreichen Anhängern, die ihm im Kampf gegen den „Vernichtungsfeldzug“ des Landes beistehen. Weil es schon länger massive Anfeindungen gegen die Verantwortlichen im Kultusministerium gab, lief der Prozess unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Medienvertreter aber fehlten, sie wussten offenbar nichts von dem Termin.

Mit Klage vor Gericht auf ganzer Linie erfolgreich

Das Ergebnis war ein Triumph für die „Geisterjäger“: Ihrer Klage gegen die Rückforderung für die Jahre 2013 bis 2019 wurde „vollumfänglich stattgegeben“, bestätigt eine Gerichtssprecherin. Begründung: Die Bescheide seien „schon an den falschen Adressaten“ gerichtet gewesen, nämlich die WGFP. Aber auch beim richtigen, der Beratungsstelle selbst, wären sie rechtswidrig gewesen: Lucadou und seine Kollegen könnten sich auf „schutzwürdiges Vertrauen“ berufen, die Fördergelder seien längst für laufende Kosten ausgegeben worden. Das Urteil war so klar, dass das Ministerium es nicht anfocht; seit Oktober ist es rechtskräftig.

Aber auch strafrechtlich blieb nichts an Lucadou hängen. Die vom Land eingeschaltete Staatsanwaltschaft hatte zwar einen Strafbefehl wegen Betrugs in drei Fällen beantragt, wie eine Sprecherin angibt, doch nach der Klärung vor dem Verwaltungsgericht lehnte das Amtsgericht den Erlass ab. Auch zwei Strafanzeigen gegen den Geisterjäger wegen übler Nachrede liefen ins Leere; die Verfahren wurden laut der Sprecherin mangels Tatverdachts eingestellt.

Landtags-FDP fragt noch Rückforderung

Zuletzt geriet das Kultusministerium auch politisch unter Druck: Per Anfrage erkundigte sich die Landtags-FDP, ob das Schopper-Ressort auch alles getan habe, um die fehlgeleiteten Fördermittel zurückzuholen. Ende November wurde der Antrag eingereicht, wenige Tage später ging das neue Schreiben an Lucadou raus. Für die Antwort wurde ihm – Weihnachten hin oder her – „eine Frist von zwei Wochen gesetzt“.

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