Die Stadt Fellbach ändert im Komponistenviertel die Regelungen für das Anwohnerparken in einem Detail – noch bevor es im Januar offiziell eingeführt wird.

Diskutiert wird darüber schon seit Jahren, im Herbst 2019 präsentierte das Fellbacher Rathaus auch eine Zählung bezüglich des sogenannten ruhenden Verkehrs, und die Grundsatzentscheidung fiel bereits im November 2021.

 

Längst steht fest: Vom kommenden Jahr an wird im Komponistenviertel – der Name ergibt sich aus Straßenbezeichnungen wie Mozartstraße oder Beethovenweg – eine Parkraumbewirtschaft eingeführt. Die Ursache hierfür ist die hohe Zahl an Fremdparkern, wie sie auch von der Verwaltung genannt werden – also Pendler, die ihr Automobil nicht weit entfernt von der Haltestelle Esslinger Straße abstellen, um hernach per Stadtbahn zur Arbeit nach Stuttgart zu gelangen.

Verzögerungen durch „diverse Krisenfolgen“

Das bereitet vielen dortigen Anwohner Verdruss, weil sie oft für ihr eigenes Vehikel keinen Stellplatz finden. Das soll sich nun ändern – und zwar durch ein Parkraummanagement im Gebiet zwischen Esslinger Straße im Westen und Bahnhofstraße im Osten sowie Tainer Straße im Süden und Stuttgarter Straße im Norden. Dass die Einführung länger dauert als einst gedacht, somit „zeitlich gestreckt werden“ musste und nun erst im Januar kommt, liege „an der hohen Belastung durch diverse Krisenfolgen“, wie Hans-Jürgen Meyer vom Fellbacher Ordnungsamt den Stadträten erklärte.

Schon bevor es losgeht, gibt es bereits eine konzeptionelle Änderung. Dies rührt von Bedenken her, die bei der nach Verwaltungseinschätzung „mit circa 60 Personen gut besuchten Informationsveranstaltung am 9. November im Rathaus“ geäußert wurden. So ist aufgrund der Rückmeldung der Nachbarn die Erkenntnis gereift, dass „ein Parkdruck durch Fremdparker insbesondere unter der Woche zu beklagen ist, aber weniger am Wochenende“, erläuterte Fellbachs Erster Bürgermeister Johannes Berner jetzt im Nuka-Ausschuss. Das Kürzel Nuka steht für die Bereiche Natur, Umwelt und Klimaschutz.

Großzügigere Handhabung

Die Anwohner äußerten den Wunsch, dass beispielsweise bei einem mehrtägigen Besuch etwa der Großeltern am Wochenende eine „großzügigere Handhabung“ sinnvoll sei, die über die dreistündige Parkscheiben-Regelung hinausgehe. Als Konsequenz dieser Anregung gilt die Parkscheibenpflicht deshalb nur von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr, die Pflicht für Samstag wird aufgehoben. Außerdem können ab sofort bis zu drei Kennzeichen je Bewohnerparkausweis aufgenommen werden. „Manche Familien nutzen mehrere Fahrzeuge offenbar im Wechsel“, erläutert Berner, „ferner sind saisonal wechselnd Sommer- und Winterfahrzeuge in Gebrauch.“

Nicht umsetzen will die Stadtverwaltung hingegen die in der Infoveranstaltung geäußerte Anregung, Besucherparkausweise auszugeben, und zwar aufgrund „einschlägig negativer Erfahrungen in anderen Städten“.

Anwohner im Komponistenviertel können bei der Stadt über die Internetseite einen Parkausweis beantragen – hierfür ist eine reine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 Euro zu entrichten, hieß es kürzlich. Dies gilt ebenfalls für Bewohner der im Osten des Gebiets liegenden sogenannten Pufferzone zwischen der Pfarrer-Sturm- und der Bahnhofstraße. Bisher sind 142 Anträge eingegangen. Alle Anwohner werden demnächst mit einem Schreiben über die Anpassungen informiert.

Anträge zum Ausweis online unter:
fellbach.de/de/Rathaus/Buergerservice/Dienstleistungen-A-Z