Parken in Stuttgart-Hohenheim Kurze Schonfrist bei den Parkgebühren

Künftig kostet es, sein Auto auf dem Campus in Stuttgart-Hohenheim zu parken. Am 16. November 2020 wird es ernst. Das Parkraummanagement ist im Vorfeld auf viel Kritik gestoßen.
Hohenheim - Dem Semesterstart haben in Hohenheim viele besorgt entgegengesehen. Wegen der Parkgebühren, die von November an eigentlich auf dem Campus fällig werden sollten. Überfüllte Wohngebiete, in denen man kostenlos parken kann, und Chaos bleiben bisher aber aus. Stattdessen stehen die neuen Schranken in Hohenheim derzeit offen, an Bezahlautomaten hängen „Außer Betrieb“-Schilder.
Grund dafür ist ein zweiwöchiger Probelauf, den die Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW) als Betreiber des Hohenheimer Parkraummanagements vorschiebt, bevor am 16. November dann die Parkkosten fällig werden. Studenten und Mitarbeiter sollen in dieser Zeit trotzdem schon Tickets lösen und zwar kostenlos – um sich an die neue Situation zu gewöhnen. Wer das nicht macht, bekommt keinen Strafzettel, sondern einen Infoflyer an die Windschutzscheibe geheftet.
„Aus dem Kollegenkreis probieren es gerade viele aus“
„Für die Uni ist das sehr gut“, sagt Sprecherin Dorothea Elsner, „es wäre schwierig geworden, wenn alles gleichzeitig angefangen hätte“. So könnten sich etwa neue Studenten erst einmal Zeit lassen und müssten sich nicht unter Druck mit den Parkautomaten auseinandersetzen. Nun lädt ein Automat, an dem ausdrücklich „außer Betrieb“ steht, ja nicht gerade dazu ein, dort ein Ticket zu lösen. Dennoch meint Dorothea Elsner, dass die Testphase ganz gut anläuft. „Aus dem Kollegenkreis probieren es gerade viele aus und tasten sich an das neue System heran“, sagt sie. Insgesamt werde die Situation auch dadurch entspannt, dass es wegen der Corona-Krise zurzeit kaum Präsenz-Veranstaltungen an der Uni gebe.
Vom 16. November an wird es dann aber ernst mit den Parkgebühren. Uni-Angehörige zahlen künftig zwei Euro pro Tag, Besucher zwei Euro pro Stunde und maximal sechs Euro am Tag. Der Abendtarif kostet für alle – im Zeitraum 18 und 6 Uhr – zwei Euro. Samstags, sonntags und feiertags werden am Tag ebenfalls zwei Euro fällig.
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