Parkhausbetreiber beobachten, dass immer mehr Kunden falsch parken. Mit Sanktionen tun sich die überwiegend privaten Anbieter schwer. Ein Betreiber kennt das Problem allerdings nicht – aus gutem Grund.

Stuttgart - Der Fahrer des weißen Lieferwagens konnte sich wohl nicht entscheiden – oder er hatte es eilig. Im Erdgeschoss des Züblin-Parkhauses im Bohnenviertel hat er sich mit seinem Wagen gleich auf zwei Parkplätzen breitgemacht. Allenfalls für ein Motorrad lassen die Lücken links und rechts des Fahrzeugs Platz.

 

Wladimir Zezulik bringt ein solcher Anblick längst nicht mehr in Wallung. Der 58-Jährige arbeitet seit 17 Jahren als Servicekraft in dem Parkhaus in der Lazarettstraße, das das Unternehmen Park Service Hüfner von der Stadt gepachtet hat. In Zezuliks Büro neben den Ein- und Ausfahrtschranken kommen fast täglich Kunden, um sich über Falschparker zu beschweren. Samstags, wenn die Stadt voll ist, sei es am schlimmsten. „Auf der Anzeige draußen steht dann, dass noch Parkplätze frei sind – in Wirklichkeit sind sie aber blockiert“, sagt er. Bis zu 30 der gut 500 Stellplätze gehen jeden Samstag auf diese Weise flöten, schätzt er. Das Problem habe sich in den vergangenen zwei Jahren verschlimmert. Die Leute seien unverschämter geworden, so Zezulik.

Mehrheit der Falschparker kommt aus den Nachbarkreisen

Eine Einschätzung, die man bei Apcoa teilt. Der größte Parkraumbewirtschafter Europas betreibt allein in der Stuttgarter Innenstadt 19 Parkhäuser, Tiefgaragen und Parkflächen. Es gebe eine steigende Tendenz, dass viele Fahrer gar nicht erst versuchen, innerhalb der vorgezeichneten Fläche zu parken, so eine Sprecherin. „Wenig rücksichtsvoll“ nennt das Unternehmen das Verhalten vorsichtig. Über Sanktionen will sich Apcoa nicht äußern.

Die bringen sowieso wenig, meint Wladimir Zezulik. „Früher haben wir öfter mal mit einer Anzeige gedroht für den Fall, dass es wieder passiert. Aber Leuten, die von weiter weg nach Stuttgart kommen, ist das doch egal“, so Zezulik. Denn die Mehrheit der Falschparker komme aus den Nachbarkreisen. Stuttgarter Kennzeichen sieht er selten in dem Parkhaus.

Die Autos sind breiter geworden

Liegt die Tendenz zum Doppelparkplatz nun an der Bequemlichkeit der Fahrer, oder sind die Stellplätze zu klein? Für Letzteres spricht die Tatsache, das Autos nachweisbar breiter werden. Laut Angaben des ADAC sind Kleinstwagen über die Jahrzehnte um 16 Prozent breiter geworden, Kleinwagen um zehn, Mittelklassewagen um 14 und Fahrzeuge der Oberklasse um sieben Prozent. „Der Golf 7 ist zum Beispiel 18 Zentimeter breiter als der Golf 1“, sagt Carsten Bamberg, Verkehrsexperte beim ADAC.

Dazu komme mit den SUV (Sports Utility Vehicle) eine Fahrzeugklasse hinzu, die erst seit wenigen Jahren zum Straßenbild gehört. „Die sind nicht nur höher und größer, sondern im Normalfall auch breiter als andere Autos“, so Bamberg. Bis zu 25 Prozent der Neuzulassungen fallen heute in die Kategorie SUV. Seit 2003 hat sich ihr Anteil versechsfacht und liegt bei 4,3 Millionen Fahrzeugen. Die Parklücken in den Parkhäusern sind dagegen nicht breiter geworden. So überschreiten die meisten nicht die landesrechtlich verankerten Vorgaben, die für Garagenstellplätze eine Mindestbreite von 2,30 Metern vorsehen.

XXL-Parkplätze als Lösung?

Doch es gibt Ausnahmen wie die Tiefgarage in der Kronprinzstraße. Der Betreiber B+B Parkhaus GmbH hat auf den Trend der größer werdenden Autos reagiert und bietet knapp 300 sogenannte XXL-Parkplätze mit einer Breite von 3,50 an. „Dadurch haben wir gar keine Probleme mehr“, sagt B+B-Niederlassungsleiter Matthias Pommerenke. Künftig werde es immer mehr extrabreite Stellplätze geben, da ist er sicher. „Die Autos werden vielleicht sparsamer, aber sicher nicht schmaler“, meint er.

Die Stadt selbst betreibt nur drei Parkhäuser und Tiefgaragen. Das Phänomen des „Parkens außerhalb gekennzeichneter Flächen“ kenne man, sagt Sprecher Martin Thronberens auf Anfrage. Auch er verweist auf breiter werdende Autos als Ursache. Von einem Massenphänomen könne man aber nicht sprechen. Eine Handhabe hat die Stadt ohnehin nur in den eigenen Parkhäusern: Parksünder zahlen dort zehn Euro Ordnungsgeld für einen Verstoß. In privaten Tiefgaragen dürfen die Beamten gar nicht kontrollieren.