Die Warnstufe in Baden-Württemberg setzt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens einen PCR-Test voraus. Doch was ist jetzt mit stillenden und schwangeren Frauen? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

In der Basisstufe erhielten schwangere und stillende Frauen weiterhin kostenlose Tests. Da es erst seit dem 17. September eine offizielle Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt, gewährte man den betroffenen Frauen in der Corona-Testverordnung des Bundes eine Übergangsfrist bis zum 18. Dezember. In dieser Zeit können sie nach Vorlage ihres Mutterpasses weiterhin kostenlose Schnelltests bekommen. In Baden-Württemberg hat sich die Situation durch die Einführung der Warnstufe nun aber geändert. Denn negative Schnelltests reichen meist nicht mehr aus, um am öffentlichen Leben teilzunehmen. Was bedeutet das nun für Schwangere und Stillende?

 

Schnelltests reichen auch weiterhin

Die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg macht in der Warnstufe eine Ausnahme für schwangere und stillende Frauen. Sie sind von der PCR-Test-Pflicht befreit. Das heißt, in allen Bereichen, in denen jetzt ein PCR-Test erforderlich ist, reicht für schwangere und stillende Frauen weiterhin ein Schnelltest. Wie oben bereits erwähnt, gilt die Übergangsfrist nur noch bis zum 18. Dezember. Anschließend müssen dann auch Schwangere und Stillende für die Tests bezahlen, da sie bis dahin genug Zeit hatten, sich impfen zu lassen. Sollte bis zum 18. Dezember die Alarmstufe in Kraft treten, die teilweise das 2G-Modell einführt, bleibt die Ausnahme bestehen. Auch dann reicht für stillende und schwangere Frauen ein Schnelltest. Die offizielle Regelung der Landesregierung dazu finden Sie hier.

Ausnahme im ersten Schwangerschaftsdrittel

Die Impfempfehlung der STIKO gilt bislang nicht für das erste Schwangerschaftsdrittel, also die ersten 12 Wochen der Schwangerschaft. Frauen im ersten Trimester erhalten daher auch nach dem 17. Dezember weiterhin kostenlose Schnelltests, so das Bundesgesundheitsministerium. Nach dem ersten Schwangerschaftsdrittel wird den Frauen dann zusätzlich eine Übergangsfrist von drei Monaten gewährt, in der sie weiterhin gratis Tests erhalten. So soll sichergestellt werden, dass die Frauen genug Zeit haben, sich vollständig impfen zu lassen. Wie es danach in Bezug auf PCR-Tests weitergeht, bleibt bislang offen. Schließlich handelt es sich bei der PCR-Test-Pflicht nicht um eine bundesweite Maßnahme, sondern eine Regelung aus der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg. Es ist also davon auszugehen, dass die Landesregierung die Corona-Verordnung vor Ablauf der Übergangsfrist noch einmal anpassen wird.

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