Petitionen aus Winnenden Wenn Naturschutz Naturschützer ausbremst

Der Leiter der Naturschutzbehörde im Landratsamt Jochen Schäufele (links) und der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Kenner vom Petitionsausschuss begutachten ein mutmaßlich illegal errichtetes Imker-Hüttle. Foto: Frank Rodenhausen

In einem Winnender Naturschutzgebiet sollen mehrere illegale Bauten abgerissen werden. Weil sie sich nicht angemessen behandelt fühlen, haben fünf Grundstücksbesitzer zur Vermittlung den Petitionsausschuss angerufen.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Wolfgang Müller, der seinen richtigen Namen nicht so gern in der Zeitung lesen möchte, bewirtschaftet schon in zweiter Generation ein Streuobstwiesengrundstück am Rotenbühl bei Winnenden-Hertmannsweiler. Auch wenn der 60-Jährige in diversen anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten in seinem Heimatort engagiert ist, lässt er sich die teilweise sehr aufwendige Pflege des Kleinods in Hanglage nicht nehmen und wird dafür Äpfeln, Birnen, Zwetschgen und Walnüssen in bester Bioqualität belohnt. Auch seine Frau und seine drei erwachsenen Kinder hat er mit seiner Leidenschaft fürs Stückle angesteckt. Doch eine Verfügung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV)) der Kommunen Winnenden, Schwaikheim, Berglen und Leutenbach, die ihnen vor drei Jahren ins Haus flatterte, hat den Müllers die Freude an der Arbeit ziemlich verdorben – und den Glauben an einen gesunden Menschenverstand in Behörden gründlich erschüttert.

 

Auch die Regentonne muss weg

Nicht nur ihre versteckt am oberen Ende der Wiese gelegene Hütte, in der ausschließlich zum Bewirtschaften der Wiesen notwendige Utensilien wie Rasenmäher und andere Gartenwerkzeuge gelagert werden, ist laut dem Bescheid abzureißen. Auch eine Regentonne, deren Wasser zum Gießen frisch gesetzter Bäume genutzt wird, sei zu entfernen, so der GVV. Die Begründung: Für das Errichten von baulichen Anlagen in einem Landschaftsschutzgebiet sei eine naturschutzrechtliche Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Rems Murr Kreis erforderlich – und eine solche werde von der Behörde „in der Regel nicht in Aussicht gestellt“.

Auch eine eidesstattliche Erklärung seines mittlerweile verstorbenen Vaters, laut der ihm das Aufstellen des Gartenhäuschen vom Amt vor nunmehr 15 Jahren im Rathaus mündlich gestattet wurde, sei nur belächelt worden, so Wolfgang Müller, ebenso die Versicherung, dass die Holzhütte dringend für die Unterbringung von Gerätschaften benötigt werde und man alles andere im Sinn habe, als eine Freizeit- oder Partylocation dort einzurichten.

Schwarzbauten den Kampf angesagt

Auch die stattliche Zahl anderer Gartenhäuschen im Gewann Rotenbühl – die Müllers haben mindestens 35 gezählt – spielt bei der Bewertung für die paragrafensicheren Rathausmitarbeiter keine Rolle. Ein Gutteil dieser Bauten genieße Bestandsschutz, weil sie vor der Zeit gebaut wurden, als das Gewann Ende der 1960er-Jahre zu einem Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde, heißt es dazu seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes.

Dieser hat den Schwarzbauten in der freien Landschaft der Mitgliedskommunen vor acht Jahren den den Kampf angesagt. Eigens zwei Stellen wurden geschaffen, um gegen den Wildwuchs vorzugehen, der an manchen Orten in der Tat zu kleinen Freizeitanlagen gewuchert war.

Die Verwaltung habe das Feld, das bis dato zugegebenermaßen ziemlich brach gelegen sei, intensiv beackert, sagt der Winnender Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth. Und meint damit, dass gegen Bausünder seither rigoros vorgegangen werde. In Teilen der Bevölkerung sei man damit auch auf große Akzeptanz gestoßen. In manchen Fällen allerdings kann offenkundig auch der Verwaltungschef über eine kleinliche Auslegung des Naturschutzes nur den Kopf schütteln – jedenfalls hat er selbst Betroffenen geraten, die Politik einzuschalten.

Fünf Stücklesbesitzer rufen den Petitionsausschuss an

Gleich fünf Fällen aus dem unter Landschaftsschutz stehenden Gewann Rotenbühl bei Hertmannsweiler hat sich deshalb jetzt der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags unter Vorsitz des Schorndorfer CDU-Abgeordneten Christian Gehring angenommen und nach einer theoretischen Erörterung mit verschiedenen Behördenvertretern im Winnender Rathaus die Örtlichkeiten in Augenschein genommen.

Gedanken machen soll sich das Gremium nun nicht nur über das Gartenhaus der Familie Müller. Auch ein deutlich kleineres Hüttchen, in dem ein Hobbyimker seine Bienenvölker überwintern lässt, wird Teil der Betrachtungen des parteiübergreifend besetzten Gremiums sein. Und ein in Teilen ersetzter Gartenzaun, der eigentlich bisher Bestandsschutz genossen hat, aber nach seinem Zusammenbrechen nicht hätte erneuert werden dürfen. Ähnliches gilt für ein Gartentörchen auf einem anderen Grundstück .

Ministeriumsvertreterin: Schutz vor Zugriff der Menschen

Eine Vertreterin des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hingegen machte klar, was aus Sicht der Behörden klare Priorität haben müsse: „Der Sinn eines Naturschutzgebietes ist, es vor dem Zugriff der Menschen schützen. Also: nicht bauen, keine Hütten, keine Zäune.“ Ausnahmen seien nur in absoluten Einzelfällen gestattet, denn sonst würde Gewohnheitsrecht Überhand nehmen.

Das bekräftigte auch der Leiter der Naturschutzbehörde im Landratsamt, Jochen Schäufele: „Wir beobachten in den vergangenen Jahren eine zunehmend wesensfremde Nutzung von Streuobstwiesen.“

Das gemeinsame Ziel von Landesregierung und Opposition sei, die Streuobstkultur im Ländle zu erhalten, betonte der Kirchheimer SPD-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Petitionsausschussvorsitzende, Andreas Kenner. Gegen Trampoline, Wochenendhäuschen und Pergola in Landschaftsschutzgebieten sei konsequent vorzugehen. „Die Frage ist aber auch: wo tust du deine Sensen und Mäher hin?“

Siegfried Lorek: Höchst unterschiedliche Bewertung

Wenn man die Streuobstwiesen schützen wolle, müsse der Gesetzgeber nämlich auch die Bewirtschaftung ermöglichen, da stieß die Schwaikheimer Bürgermeisterin Astrid Loff in ein ähnliches Horn: „Ansonsten haben wir in Naturschutzgebieten in in zehn Jahren nur noch Brombeerhecken.“

Den Winnender CDU-Landtagsabgeordnete und Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Migration, Siegfried Lorek, treibt vor allem die unterschiedliche Bewertung und Ahndung durch die Naturschutzbehörden der Landratsämter um. „Das macht die Akzeptanz der Anordnungen extrem schwierig.“

Familie Müller jedenfalls ist demotiviert. Der Behörden-Hickhack führe dazu, dass spätestens die Nachfolgegenerationen nicht mehr bereit seien, den Aufwand für die Pflege der Streuobstwiesen weiterzubetreiben. Nun sind aber alle erst mal gespannt, wie der Petitionsausschuss die Lage bewertet.

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